Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126091 Einträge in 30901 Threads, 293 registrierte Benutzer, 356 Benutzer online (0 registrierte, 356 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Er hat ihr offensichtlich die Wahrheit gesagt und das beleidigt sie. (Vaeter)

Ausschussquotenmann, Friday, 05.09.2014, 16:45 (vor 3535 Tagen) @ Li Ho Den

Er kann ihr gesagt haben, dass

- sie eine Feministin ist.
- die Justiz die größte staatlich geförderte Frauenrechtsbewegung in Deutschland ist.
- sie kein Problem lösst, sondern ist.

Das hätte er sogar sagen können. Man darf denen nur nicht sagen, dass sie eine Rechtsbeugung begangen haben (Straftat). Deshalb lautet der Antrag ja auch "wegen Besorgnis der Befangenheit". Bei der üblen Nachrede wird es wohl nicht gelingen der diese Verhalten (welches ja auch Vorsatz von Seiten der Richterin voraussetzt) zu beweisen. Der muss noch bei Leutnant Dino in die Schule gehen. Dem passiert so etwas nicht (mehr).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum