Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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EinSexualverbrechen, das keines war - nach den neuesten Forderungen des furchtbaren Juristinnenbundes wäre er wohl eingk (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Thursday, 21.08.2014, 21:28 (vor 3507 Tagen)

astelt worden - trotz SMS.

Ein Sexualdelikt, das keines war http://www.owz-online.de/zeitung/4284724-129,1,0.htmlEin

Sexualverbrechen, das keines war
24-Jähriger gerät zu Unrecht unter Vergewaltigungsverdacht - Junge Frau erhält Bewährungsstrafe

Amberg-Sulzbach. (hwo) Drei Tage lang wurde verhandelt. Dann stand für den Richter fest: Die Vergewaltigung einer jungen Frau, angezeigt durch das vermeintliche Opfer bei der Amberger Kripo, fand nie statt. Die Intimitäten der 22-Jährigen mit einem zwei Jahre älteren Mann hätten in beiderseitigem Einvernehmen stattgefunden, hieß es im Urteil. Es lautete auf acht Monate mit Bewährung und 200 unentgeltlich zu leistenden Arbeitsstunden.
Justiz
Symbolbild: dpa
Der ungewöhnliche Fall, angezeigt im Juli 2013 und geschehen im nördlichen Landkreis, beschäftigte Richter Jan Prokoph über viele Prozessstunden hinweg (AZ berichtete). "Ich bin vergewaltigt worden", behauptete die 22-Jährige bis zum Schluss. Doch dagegen sprachen zahlreiche Zeugenaussagen. Dabei handelte es sich um Männer und Frauen, die an einer Party teilgenommen hatten, die von der 22-Jährigen in ihrer Wohnung veranstaltet worden war. Alkohol floss zwar in reichlichem Maß, doch erinnerten sich einige der Gäste noch sehr detailliert.

In den Aussagen verdeutlichte sich mehr und mehr: Von einer Vergewaltigung konnte offenbar keine Rede sein. Besonders bemerkenswert waren dabei die sehr konkreten Erinnerungen einer 19-Jährigen, die am dritten Verhandlungstag erschien und dem Richter erzählte: "Sie hat mich und andere aufgefordert, doch mitzumachen." Wobei? "Beide waren im Schlafzimmer auf einem Matratzenlager in eindeutiger Position." Die Türe sei dabei offen gestanden und erst später durch die 22-Jährige verriegelt worden.

Der angebliche Vergewaltiger war an den zwei vorangegangen Prozesstagen nicht als Zeuge erschienen. Jetzt brachte ihn die Polizei. "Ich möchte hier nichts sagen, mein Ruf ist bereits ruiniert", ließ der Mann vernehmen, nachdem der Richter ein Ordnungsgeld wegen unentschuldigten Fehlens gegen ihn verhängt hatte. Doch er musste berichten, [sic!?!?!?]was sich in der Partynacht zutrug. Seinen Angaben ließ sich entnehmen, dass er von der 22-Jährigen zu Intimitäten aufgefordert wurde, schließlich auch zustimmte und danach zu seinem Erstaunen feststellen musste: "Plötzlich ist sie rausgelaufen und hat gesagt, dass ich sie missbraucht habe. Da bin ich gegangen. Ich war restlos sauer." Nicht lange darauf stand die Polizei vor seiner Tür.

Man hätte an dieser Aussage womöglich zweifeln können. Doch sie deckte sich mit Beobachtungen anderer Zeugen. Kam hinzu: Der 24-Jährige hatte später eine SMS vom Handy der jungen Frau erhalten. Darin stand sinngemäß, dass sie einen großen Fehler gemacht habe. Die 22-Jährige bestand nun darauf - und auch das bis zum Schluss - dass sie diese Nachricht nie abgesetzt habe. "Aber es kann kein anderer gewesen sein", sagte Richter Prokoph später in seiner Urteilsbegründung.

"Diese angebliche Vergewaltigung ist erfunden gewesen",
war Staatsanwalt Daniel Gold überzeugt. Von einem Komplott, ja gar einer Verschwörung durch die Zeugen könne keine Rede sei, ergänzte er und forderte neben acht Monaten Haft mit Bewährung auch 200 Arbeitsstunden zugunsten der Allgemeinheit. Verteidiger Dieter Spieß hielt vehement dagegen: Es gebe viele Ungereimtheiten, beschrieb er seine Erkenntnisse aus dem Verhandlungsverlauf und beantragte Freispruch.

"Die Beweislage war erdrückend", umriss Richter Prokoph seine gewonnenen Eindrücke. Dazu gehörte für ihn auch, dass die 22-Jährige womöglich psychische Probleme habe. "Sie sind nicht vergewaltigt worden", sagte er an die Adresse der jungen Frau und fügte hinzu: "Man sieht, wie rasch mitunter ein Mann unter schweren Verdacht geraten kann." Die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe erfolgte wegen falscher Anschuldigung und Freiheitsberaubung. Dies deswegen: Der angebliche Vergewaltiger war nach seiner Festnahme in den Polizeiarrest gekommen und dort über Stunden hinweg festgehalten worden.


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