Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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#fake rape culture: Stimmungmache geht weiter "Anerk. der freiw. sex. Selbstbest. aller Menschen, VOR ALLEM DER FRAUEN (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Friday, 15.08.2014, 15:28 (vor 3532 Tagen)
bearbeitet von Die Fluchbegleiterin, Friday, 15.08.2014, 15:48

MERKE: Es geht schon lange nicht mehr um die rechtstaatliche Verurteilung, sondern allein um DIE ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAME Anklage - in EMMA-Französisch: um die DIFFAMATION (Alice Schwarzer meint Diffamierung ;-)und VORVERURTEILUNG!!!! Sonst nix (mehr!)

Es „Das bedeutet Anerkennung der freiwilligen sexuellen Selbstbestimmung aller Menschen, vor allem der Frauen“

http://www.nnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Kreis-ruft-zur-Verurteilung-von-Vergewaltigungen-auf;art680,986240

und natüüüüüüüüüürlich TAZ (siehe auch Kommentare):

Gesellschaft - taz.de
TAZ

vor 7 Stunden - Ein Paragraf, der wehtut. Nein heißt Nein, aber ein Nein reicht in Deutschland nicht aus. Die meisten Vergewaltigungen bleiben straffrei. Margarete Stokowski ...

Schon im JUNI - jetzt auch noch im Sommerloch
Vergewaltigungen und Strafrecht
Wenn ein „Nein!“ nicht reicht

Grüne und Linke fordern eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen in Deutschland. Justizminister Maas sieht keinen Änderungsbedarf.
http://www.taz.de/!140083/

http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/stendal/1325743_Im-Zweifel-fuer-den-Angeklagten-Wachmann-vom-Vorwurf-der-Vergewaltigung-freigesprochen.html

"Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte "Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage" des angeblichen Opfers geäußert. "Ihre Aussage ist nicht glaubhafter als die des Angeklagten." Es habe keine Zeugen gegeben, das sei das große Problem.

Widerprüchliche Angaben der Zeugin

Die Frau habe im Gericht zunächst als Zeugin bestritten, dass es vor der angeblichen Vergewaltigung im Oktober 2012 schon sexuelle Kontakte mit dem Angeklagten gegeben hat. Letztlich hatte sie aber eingeräumt, dass sie den Angeklagten schon "einmal mit der Hand befriedigt" hatte und einmal dabei war, als er sich selbst befriedigte.

[...]
Die Frau hatte sich von Rechtsanwalt Thomas Klaus als Nebenklägerin im Prozess vertreten lassen. Der Anwalt hatte keine Widersprüche in den Angaben seiner Mandantin gesehen und in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Darauf ging das Gericht aber nicht ein.

ProfessorIN(!) FROMMEL zur Reform des Sexualstrafrechts "Dann ...
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