Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Der Rechtsstaat funktioniert möglicherweise nicht mal beim 2. Mal. (Recht)

Jose Morales, Saturday, 12.07.2014, 18:22 (vor 3583 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Vordergründig könnte man der Meinung sein: Der Rechtsstaat hat funktioniert. Schließlich haben in den Fällen Rupp und Mollath die Oberlandesgerichte die vorinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben und die Wiederaufnahmen der Verfahren angeordnet. Diese Sichtweise würde allerdings zu kurz greifen. Es ist eben kein Trost, dass der Rechtsstaat erst beim zweiten Versuch funktioniert. Die Verweigerungshaltung der (erstinstanzlich zuständigen) Wiederaufnahmegerichte ist unerträglich und nicht hinnehmbar. Liegen eben begründete Zweifel an der materiellen Richtigkeit eines Urteils vor, so sollte die Strafjustiz es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, dieses (möglicherweise) falsche Urteil zu beseitigen und nicht die formelle Rechtskraft um jeden Preis zu verteidigen. Die Einsicht, fehlbar zu sein, sollte verinnerlicht werden. Korpsgeist ist im Strafprozess fehl am Platze!

http://www.nachdenkseiten.de/?p=22287#more-22287

Das Problem ist z.B. beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes: Da kann man nicht in die 2. Instanz gehen und sich was wieder beschaffen, was einem durch das erstinstanzliche Urteil in Folge einer Falschbeschuldigung und der gewollten Umkehr der Unschuldsvermutung zerstört worden ist. Das ist irreparabel! Die persönliche Integrität, die ja zerstört wurde, ist nicht einklagbar.


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