Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Der Fall vor Gericht ist so selten, wie die eine Spermie .... die es bis zur Eizelle schafft! (Falschbeschuldigung)

Musharraf Naveed Khan, Friday, 06.06.2014, 15:01 (vor 3612 Tagen) @ Oliver

Der Fall ist ja insofern erwähnenswert, nicht weil eine Frau beim Lügen erwischt wurde ... das passiert ja täglich, sondern weil der Fall sogar vor Gericht gelandet ist. Das ist ungewöhnlich, denn es besteht generell kein "öffentliches Interesse" an der Bestrafung weiblicher Gewalt. Gut, der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig und auch bleiben ihr die Kosten für die 20 Bullen, die Ermittlungsbehörden und die Gerichtskosten erspart, aber immerhin ... der Fall ist so selten wie die eine Spermie die es bis zur Eizelle schafft.

Die Kommentare darunter sind saftig und daran seht ihr mal, wie die Bürger mittlerweile denken. Die Folgen des verbrecherischen Feminismus bleiben niemandem verborgen:

Gardes du Corps - #1 - 04.06.2014

Das ist doach aber wohl eher die Ausnahme!
Falschbeschulidigungen insbesondere bei Missbrauch und da ganz besonders in Scheidungs- und Sorgerechtsangelegenheiten, werden in der regel nicht geahndet

Aus dem Antwortschreiben des Generalstaatsanwalts von Brandenburg auf die Beschwerde einer Einstellung wegen "falscher Verdächtigung":

"Der Mutter kann kein Vorwurf gemacht werden, sie wollte nur im Interesse ihres Kindes handeln"

Hier hatte eine Frau im Scheidungsverfahren ihren Mann versucht um eine 5-stellige Summe zu erpressen. Nachdem sie damit gescheitert ist, hat sie diesen beim Arbeitgeber angeschwärzt - folgenlos, ihn verleumdet - folgenlos, ihn beraubt und bestolen - folgenlos, ihn Straftaten bezichtigt - folgenlos, und wegen sexuellen Missbrauchs der Stieftochter angezeigt - wie könnte es auch sein - natürlich folgenlos.

Von daher sollte man diese Pressemeldung der Brandenburger Staatsanwaltschaft als Ulk verbuchen! Weil in der Regel Frauen ungestraft verleumden, lügen und betrügen dürfen - und gerade in Beziehungsdingen ist das deren Schlüssel zum Erfolg (da brauchen sie keine Quoteregelungen, da klapps auch so kraft Geschlechtes)

Gardes du Corps - #2 - 04.06.2014

p.s.
ich sehe gerade, beim noch mal lesen, dass der Stfarbefehl ja noch gar nicht rechtskräftig ist.

Ich denke mal, dass die arme Frau nichts zu befürchten hat! Nur Männer sind kriminell und gehören eingesperrt. Deshalb kommen auf 1000 im Knast Einsitzende nur eine Handvoll Frauen

Martinthe Best - #3 - 05.06.2014

und das auch nur, weil es nicht mehr anders g...
und das auch nur, weil es nicht mehr anders ging. Da gehts dann meist um Mord und schwersten Betrug, oder ähnliches


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