Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Europawahl???? (Allgemein)

Kurti ⌂ @, Wien, Friday, 23.05.2014, 18:14 (vor 3632 Tagen) @ Expatriate

Muss ich Dich leider enttäuschen. Keine Verschwörung.

Ich lebe jetzt seit 22 Jahren in Österreich und kann Dir daher aus eigener Erfahrung versichern: Sobald du ins Ausland gehst und für die Bumsrepublik Doofland in vielerlei Hinsicht als nützlicher Idiot im eigenen Lande entfällst, gehst du dieser Republik samt ihren Behörden komplett am A-A-Allerwertesten vorbei.

Wenn du also von Deinem Wohnsitz im Ausland wählen willst, dann kommen nicht die auf DICH zu, sondern Du musst zur Botschaft gehen.
Einmal habe ich mir das angetan. Zur Bundestagswahl 1994 war das. Da war ich gerade 18 geworden und natürlich stolz wie Bolle, jetzt zum Kreis der Erwachsenen zu gehören und wählen gehen zu dürfen. (Und fragt mich jetzt nicht, was ich damals gewählt habe; das fällt außerdem unter "jugendtypische Verfehlung" ...)
Damals lebte ich noch draußen in der Provinz in Niederösterreich. Ich setzte mich also mit der Deutschen Botschaft in Wien in Verbindung und ein etwas aufwändiges und bürokratisches Verfahren setzte ein, damit ich die Wahlunterlagen zugeschickt bekam.

Vier Jahre später, 1998, meldete ich mich wieder rechtzeitig vorher. Reaktion diesmal: Null. Irgendwann später kam ein vorgedrucktes, halbherziges, lapidares Entschuldigungsschreiben des deutschen Botschafters in Wien, in dem mitgeteilt wurde, dass durch einen Fehler im Haus es versäumt wurde, rechtzeitig die Wahlunterlagen für die Piefkes in Ösistan anzufordern.
Dann hatte ich die Schnauze voll. Alle weiteren Bundestagswahlen fanden dann schon ohne meine Beteiligung statt.

Aber für mich ist die Sache ohnehin gelaufen. Wenn du 25 Jahre ununterbrochen im Ausland gewesen bist, verlierst du automatisch das Recht, an den Bundestagswahlen teilzunehmen. Meine letzte "Chance" hätte ich bei der Bundestagswahl 2013 gehabt.
Was soll's. Wenn ich 41 bin, habe ich ohnehin Rechtsanspruch auf die Ösi-Staatsbürgerschaft, weil es da nämlich auch eine 25-Jahres-Frist gibt. Vielleicht mache ich es.

Gruß, Kurti

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