Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126039 Einträge in 30878 Threads, 293 registrierte Benutzer, 385 Benutzer online (0 registrierte, 385 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Sex. Belästigung - Härtere Gangart? (Allgemein)

MitGlied, Friday, 04.04.2014, 10:28 (vor 3685 Tagen) @ Senec

Nach der Obdachlosigkeit durch das Gewaltschutzgesetz kommt jetzt die Arbeitslosigkeit durch ein streng ausgelegtes anderes Gesetz.

Wird Zeit für den grünen Diskriminierungs-Stern.

Der schlaue Arbeitgeber stellt eben nur Männer ein, dann hat er das Problem nicht.

An sich ist es gerechtfertigt, wenn auf einen sexuellen Übergriff (mit klarer Beweislage) die fristlose Kündigung kommt. Aber solange die Beweislage unklar (z.B. Aussage gegen Aussage) ist, sollte eine Abmahnung genügen, die dann zu entfernen ist, falls sich der Vorwurf als unberechtigt herausstellt, bzw. sollte bei einer klaren Falschbeschuldigung eine fristlose Kündigung für die Beschuldigerin folgen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum