Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hinweis (Allgemein)

Sigmundus Alkus, Sunday, 16.12.2012, 00:36 (vor 4120 Tagen) @ Referatsleiter 408

Erstinstanzlich brauchst du doch keinen Anwalt.

Bei Unterhaltsprozessen brauchst Du schon einen, auch in erster Instanz. Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten und Gewaltschutzsachen kann man dagegen selbst führen.

Meine Erfahrung: Geh ohne hin, die sitzen bloss rum, kriegen ihr Maul nicht auf, kassieren fett ab und das Urteil steht sowieso fest. Spar dir das Geld für einen Anwalt.

In der mündlichen Verhandlung sollte der Anwalt die wesentliche Arbeit schon im Vorfeld gemacht haben. Anwälte, die erst in der mündlichen Verhandlungen große Reden schwingen, sind eher mit Vorsicht zu genießen. Auf neuen Vortrag der Gegenseite sollte der Anwalt natürlich schon eingehen.

Mach dir´n Spass, such einen Grund und lehne die Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Da wird sich schon was finden und wenn du was im Verhandlungsraum konstruierst. Damit kannst du das ordentlich schieben. Besorg dir den Geschäftsverteilungsplan von diesem Amtsgericht, da steht drin, wer wessen Befangenheit beurteilt. Meist passiert das wechselseitig und es gilt somit das Motto: Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus!

Genau deswegen ist es auch nur selten wirklich sinnvoll, einen Befangenheitsantrag zu stellen, es sei denn, man will den Prozess wirklich nur verlängern oder sucht einen Aufhänger für die Medien (etwa um dort über Familienrichterinnen im djb zu berichten).


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