Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125939 Einträge in 30829 Threads, 293 registrierte Benutzer, 244 Benutzer online (1 registrierte, 243 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Muhahahahahaha (Vaeter)

Peter, Monday, 10.02.2014, 21:59 (vor 3729 Tagen) @ Li Ho Den
bearbeitet von Peter, Monday, 10.02.2014, 22:06

Zuständig ist das Jugendamt an dem Ort, wo der Erziehungsberechtigte in den letzten 6 Monaten lebte. Leben die Erziehungsberechtigten getrennt, entscheidet der Aufenthaltsort des Kindes bei dem Vater oder der Mutter, in den letzten 6 Monaten. Noch einfacher ist es, wenn das Aufenthaltsbesimmungsrecht nur einem Elternteil zugeschrieben worden ist, dann ist das entsprechende Jugendamt zuständig.

Da wird er sich freuen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum