Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125851 Einträge in 30788 Threads, 293 registrierte Benutzer, 366 Benutzer online (1 registrierte, 365 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Seltsame GLEICH-Stellungsbeauftragte........... sexistisch nur FRAU für FRAU (Allgemein)

Oliver, Thursday, 13.12.2012, 05:31 (vor 4146 Tagen)

Verwaltungsgericht Berlin
Männer dürfen nicht Frauenvertreter werden

Männer können weder selbst Frauenvertreter werden, noch an der Wahl für den Posten teilnehmen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, lehnte es bereits am 7. Dezember den Antrag eines Berliner Amtsrichters ab, der am Donnerstag in seiner Behörde für diesen Posten kandidieren wollte. (VG 5 L 419.12)

Der Antragsteller hatte dem Gericht zufolge im November bei seiner Präsidentin beantragt, sich als Frauenvertreter aufstellen zu lassen und auch wählen zu dürfen. Der Antrag wurde abgelehnt. Darauf schlugen fünf weibliche Beschäftigte des Amtsgerichts dem Wahlvorstand den Antragsteller als Kandidaten für die Wahl der Frauenvertreterin vor. Der Wahlvorstand des Amtsgerichts ließ den Richter aber nicht als Kandidaten oder Wähler zu.

Beschwerde beim Oberwaltungsgericht ist zulässig

Daraufhin beantragte der Richter, die Wahl vorerst auszusetzen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht nun ab. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz seien nur weibliche Beschäftigte einer Dienststelle wahlberechtigt und wählbar. Als Mann gehöre der Antragsteller "nicht zu diesem Personenkreis". Dem Gericht zufolge verstößt die Beschränkung nicht gegen höherrangiges Recht. Nach dem Grundgesetz dürfe der Staat faktische Nachteile, die typischerweise Frauen träfen, durch begünstigende Regelungen ausgleichen.

Auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz könne sich der klagende Richter ebenso wenig wie auf EU-Richtlinien gegen Diskriminierung berufen, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichts. Auch nach diesen Richtlinien sei eine unterschiedliche Behandlung zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten gerechtfertigt.

Der Kläger kann nun gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen.(VG 5 L 419.12).

http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2012_12/maennlicher_frauenvertreter.html

Seltsame GLEICH-Stellungsbeauftragte........... sexistisch nur FRAU für FRAU gewählt von Frau!

--
Liebe Grüße
Oliver


[image]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum