Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Passst dazu (Gewalt)

Sachse @, Thursday, 16.01.2014, 13:21 (vor 3761 Tagen) @ Christine
bearbeitet von Sachse, Thursday, 16.01.2014, 13:32

Anwälte wollen Mord abschaffen
Das ist ja ganz löblich, aber die meinen das anders.

Es solle nicht mehr zwischen Mord und Totschlag unterschieden werden.

"Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Für einen Mord müssen Charakteristika vorliegen, die in Paragraf 211 Strafgesetzbuch beschrieben werden: etwa Heimtücke, Grausamkeit oder Mordlust."

Habe jetzt gerade einen Juristen m Radio gehört, der folgende Begründung brachte: (fast wörtlich):


Wenn ein Mann seine Frau tötet, kann er sich ihr von vorn nähern und aufgrund seiner überlegenen Kräfte ihr seine Tötungsabsicht zeigen. somit begeht er einen Totschlag, da der Angriff nicht ohne Ahnung des Opfers, also ohne Heimtücke erfolgte....

Bei der Frau sieht das ganz anders aus. Wenn sie den Despoten töten will um sich und ihre Kinder von ihm zu erlösen kann sie es nur, weil sie ihm körperlich unterlegen ist, heimlich im Schlaf oder unerwartet von Hinten erledigen.

Wir haben deshalb hier, wegen der Mindeststrafe bei Mord, eine Ungleichbehandlung der Frau: sie wird härter bestraft.

Ach so.

--
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (


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