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Querulantenwahn (Recht)

Mus Lim ⌂ @, Thursday, 13.12.2012, 00:27 (vor 4151 Tagen)

Unendliche Geschichte des ehemaligen Anwalts Claus Plantiko: Jetzt hat Karlsruhe das Wort

Heinz-Peter Tjaden | 3. März 2008

"Querulantenwahn ist eine besondere Form des Beeinträchtigungswahnes, wobei meistens eine Kränkung und der daran anschließende Kampf ums Recht beherrschend sind", definiert der Heidelberger Facharzt Karl C. Mayer eine psychische Krankheit, unter der angeblich der ehemalige Bonner Rechtsanwalt Claus Plantiko leidet. Diese Diagnose stammt von der Kölner Rechtsanwaltskammer. Da der angeblich derart Erkrankte erst einmal trotzdem nicht zu einem Arzt gegangen ist, verlor er seinen Job. Das anschließende Spießrutenlaufen endete vor dem Bundesgerichtshof (BGH), das BGH bestätigte in einem Beschluss vom 26. November 2007 die Diagnose der Kölner Rechtsanwaltskammer.

Dieser Beschluss kreist inzwischen durch die Internet-Welt, eine Mandantin sagt: "Solch einen Beschluss habe ich noch nie gesehen. Es wimmelt von formalen Fehlern." Eindeutig ist aber, dass auch das BGH davon ausgeht, dass Claus Plantiko "vermutlich geisteskrank und eine Gefahr für die Rechtspflege ist". Das will sich der ehemalige Rechtsanwalt nicht gefallen lassen, er hat jetzt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Ehemaliger Anwalt ist gesund

Damit geht der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, der am 13. August 2002 begonnen hat, in die nächste Runde. Inzwischen haben Fachärzte Claus Plantiko bestätigt, dass er keinesfalls unter Querulantenwahn leidet. Die Gutachten stammen vom 25. November 2002, vom 30. März 2002, vom 21. März 2005 und vom 20. Februar 2007.

Folgerichtig schreibt der ehemalige Rechtsanwalt in seiner Verfassungsbeschwerde: "Nichtärzte können mangels Fachkunde keine gegenüber Dritten wirksamen Geisteskrankheitsvermutungen in die Welt setzen, sondern machen sich mit ihren derartigen Aussagen nicht nur bei allen billig und gerecht Denkenden, sondern auch bei allen nur Denkenden lächerlich."

Nachts Sonnenschirme aufspannen?

Was mit ihm geschehe, komme ihm so vor, als ob eine Hausfrau darüber entscheide, wie mit dem Ozonloch umzugehen sei. Mache sich der Staat diese Auffassung auch noch zu eigen, könne man auch gleich einen Gastwirt zwingen, nachts Sonnenschirme aufzustellen. Staatsgewalt könne eben mangelndes Wissen nicht ersetzen.

Jetzt ist Eile geboten, meint der ehemalige Bonner Rechtsanwalt in seiner Verfassungsbeschwerde. Ihm sei schon genug Unrecht zugefügt worden, außerdem möchte er sich endlich wieder um seine Mandantinnen und Mandanten kümmern. Um die 200 sind es nach seinen Angaben zuletzt gewesen.

Einer dieser Mandanten sagt: "So was passiert wohl nur einem Anwalt, der sich für Andere einsetzt und nicht locker lässt." Claus Plantiko drückt es gegenüber Karlsruhe so aus: "Ich als Beschwerdeführer werde zum Spielball staatlicher Willkür, die unvorhersehbar unergründlich Schicksal spielt und über Menschen und ihre Grundrechte ohne Steuerung durch den legitimierenden Volkswillen und nicht einmal an die Denkgesetze gebunden selbstherrlich entscheidet."

Was eigentlich nichts Neues ist: "Unser Zeitalter ist das eigentliche Zeitalter der Kritik, der sich alles unterwerfen muß. Religion, durch ihre Heiligkeit, und Gesetzgebung durch ihre Majestät, wollen sich gemeiniglich derselben entziehen. Aber alsdann erregen sie gerechten Verdacht wider sich und können auf unverstellte Achtung nicht Anspruch machen, die die Vernunft nur demjenigen bewilligt, was ihre freie und öffentliche Prüfung hat aushalten können." (Immanuel Kant, Kritik der reinen Vernunft, Riga 1781).

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