Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Bundestag beschließt Gesetzentwurf Beschneidung von Jungen bleibt erlaubt, bei Mädchen verboten! (Allgemein)

dentix07, Wednesday, 12.12.2012, 20:44 (vor 4124 Tagen) @ Oliver

Entschuldige wenn ich korrigiere - daß die Verstümmelung/Beschneidung von Mädchen extra geregelt sei habe ich nämlich auch gedacht - aber der vom BaMF angegebene Flyer gibt StGB §§ 223 ff. (Körperverletzung) an, und der lautet:
§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Es wurde also (allgemein übereinstimmend) bisher lediglich das bestehende Gesetz so ausgelegt, daß die Verstümmelung/Beschneidung von Mädchen Körperverletzung sei, und damit strafbar.
Ein spezielles Gesetz dagegen existiert nicht!

Interessanterweise hat sich das Kölner Landgericht in seinem Urteil ausgerechnet ebenfalls auf diesen Paragrapen bezogen um die Beschneidung von Jungen als strafbar zu erkennen. De facto also lediglich für beide Geschlechter gleiches Recht gesetzt.

Hoffen wir auf das BVerfG daß dieser, durch das gerade beschlosene Gesetz verfassungswidrig erzeugten Rechtsungleichheit - so hoffe ich - einen klaren Riegel vorschiebt!

--
Kurt Schumacher: "Kommunisten sind nur rotlackierte Faschisten!"
Ich stelle fest: „Der gleiche Geist tarnt sich jetzt bunt! Rot, Grün, (Grün), Lila und Braun trägt er heute!“


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