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(Spiegel) Die Rache des Jörg Kachelmann (Allgemein)

knn, Wednesday, 31.10.2012, 17:40 (vor 4193 Tagen)

Kachelmanns Schmerzensgeld-Prozess Drei Minuten Rache

Nach seinem Freispruch will Jörg Kachelmann Schadensersatz von der Frau, die ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hat. Vor dem Landgericht Frankfurt trafen die beiden nun erneut aufeinander. Doch den Trumpf, die Begegnung öffentlich auszuspielen, gewährte das Gericht ihm nicht.

Jörg Kachelmann schreibt im Vorwort seines Bestsellers: "Oje, nicht schon wieder, werden Sie sagen, nicht schon wieder der Kachelmann." Ein Satz, der auch am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt am Main seine Gültigkeit hat - vor allem für Claudia D., die Frau, die den Wettermoderator wegen Vergewaltigung angezeigt und vor Gericht gebracht hat.

Knapp eineinhalb Jahre nach seinem Freispruch sinnt Kachelmann auf Rache. Nach seinem Buch "Recht und Gerechtigkeit" ist der Zivilprozess der zweite Teil seines Feldzugs gegen die Frau, die einmal seine Geliebte war - und die ihn in Zelle 1328 der Justizvollzugsanstalt Mannheim brachte und sein Leben aus den Angeln hob. Kachelmann will 13.352,69 Euro Schadensersatz von ihr. So viel kosteten ihn rechtsmedizinische und aussagepsychologische Gutachten, die während des Prozesses vor dem Landgericht Mannheim belegen sollten, dass Claudia D. falsche Anschuldigungen gegen ihn erhoben hat.

Mit einer blonden Langhaarperücke, zum Pferdeschwanz gebunden, und Sonnenbrille betrat die 38-Jährige am Mittwoch den Frankfurter Gerichtssaal. Unter dem langen schwarzen Ledermantel trug sie einen Blazer. Als die Kammer unter Vorsitz von Richard Kästner die Verhandlung eröffnete, nahm sie die Brille ab, mied jedoch angestrengt jeden Blickkontakt zu ihrem Ex-Freund und dessen Anwälten.

Eine von ihnen ist Ann Marie Welker, in der 26-seitigen Klageschrift schreibt sie, Claudia D. habe vorsätzlich falsch ausgesagt und sich selbst Verletzungen zugefügt, um Kachelmann ins Gefängnis zu bringen. Die Gutachten, die dieser in Auftrag gegeben habe, seien "direkte Folge der von der Beklagten veranlassten, unrechtmäßigen Verhaftung und anschließenden Untersuchungshaft".

Anders als im Strafprozess liegt in diesem Zivilverfahren die Beweislast nun bei Kachelmann. Er muss nachweisen, dass er unschuldig ist und Claudia D. ihn falsch beschuldigt hat. Im Strafverfahren hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann am 31. Mai 2011 freigesprochen, in der Urteilsverkündung allerdings betonte der Vorsitzende Richter Michael Seidling: "Befriedigung verspüren wir nicht." Der Freispruch beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei. Nach dem Grundsatz in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, sei er jedoch freizusprechen.

Es war ein Freispruch zweiter Klasse, den Kachelmann mit seinem Feldzug nun in einen Freispruch erster Klasse umzudeuten versucht. Am Montagabend hatte er genervt per Twitter kundgetan, Journalisten sollten im Vorfeld des zweiten Prozesses keine weiteren Anfragen an ihn oder seine Anwälte stellen: "Niemand sagt irgendwas."

Als die Öffentlichkeit am Mittwoch in den Gerichtssaal durfte, saß er bereits gut gelaunt neben seinen Anwälten auf einem der Tische. Er wirkte ausgeschlafen, grinste fröhlich zu den Zuschauerreihen. Es war das Lächeln eines Siegers.

Kachelmann sucht die Öffentlichkeit geradezu, sie soll an seiner Reinwaschung genauso teilnehmen wie an dem teilweise würdelosen Prozedere im Strafprozess. Sein Lächeln versiegte, als Richter Kästner nach weniger als vier Minuten verkündete, die Öffentlichkeit werde von der Verhandlung ausgeschlossen, weil "persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören".

Der Punkt geht an Claudia D. Ansonsten steht es derzeit nicht gut für sie: Kachelmann nennt sie in seinem Buch bei vollem Namen. Erst musste er laut einstweiliger Verfügungen den Nachnamen schwärzen, dann hob das Landgericht Mannheim die Verfügungen auf. Der Name darf nun komplett genannt werden, auch als "Falschbeschuldigerin" darf er seine Ex-Geliebte bezeichnen.

Hinzu kommt, dass Claudia D.s Rechtsanwalt Manfred Zipper vertrauliche Dokumente an einen Journalisten mailte, wie der Mediendienst Meedia aufdeckte. Darunter: polizeiliche Vernehmungen aus der nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Ermittlungsakte im Wortlaut sowie medizinische Gutachten über Verletzungen seiner Mandantin nach der mutmaßlichen Vergewaltigung inklusive ihrer privaten Handynummer und Adresse. In einer Mail an Meedia teilte der Jurist mit, "seine Mail sei nur an einen Journalisten gerichtet gewesen und der Inhalt 'persönlich und vertraulich'".

In dem Frankfurter Verfahren könnte der Fall Kachelmann durchaus ein zweites Mal komplett neu aufgerollt werden. Das würde bedeuten: Ladung und Befragung aller Zeugen und Gutachter, um herauszufinden, was sich in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 in der Wohnung von Claudia D. in Schwetzingen abspielte.

Die 13.352,69 Euro Schadensersatz scheinen erst der Anfang von einem großen Rundumschlag zu sein, der Kachelmann offenbar vorschwebt: Seine Anwältin schreibt in der Klageschrift, mit dieser Summe mache er "lediglich einen kleinen Teil" des Schadens geltend, der ihm durch die Falschbeschuldigungen entstanden sei. "Weitergehende Schäden wie zum Beispiel Verteidigungskosten und Verdienstausfälle aus der Zeit der Hauptverhandlung und Reputationsschäden sind nicht Gegenstand dieser Klage." Das klingt nach Drohung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kachelmann-fordert-schadensersatz-von-seiner-ex-geliebten-a-864460.html

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