Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ralf Witte (Recht)

Kurti ⌂ @, Wien, Wednesday, 12.12.2012, 14:21 (vor 4124 Tagen)

Auf "MDR um 11" berichteten sie heute über das Falschbeschuldigungsopfer Ralf Witte.
Für alle, die sich nicht mehr an die Geschichte erinnern können:

Sendung vom 23. September 2010
Vergewaltigung: Fünf Jahre unschuldig im Knast
Jahrelang saß Ralf Witte wegen der angeblichen Vergewaltigung einer 15-jährigen unschuldig hinter Gittern. Anfang des Monats wurden er und ein Mittäter in einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Lüneburg freigesprochen. Über die damalige Verurteilung, die auch auf fragwürdigen Gutachten basierte, hatte Panorama bereits am 25. Juni 2009 berichtet und Witte im Gefängnis besucht. Rückblickend auf dieses Urteil spricht der Anwalt des Freigesprochenen, Johann Schwenn, nun von "Rechtsbeugung".

Kurz nach dem Panorama-Bericht wurde Ralf Witte vorläufig entlassen. Das Landgericht Lüneburg hatte große Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers. Nur wenige Monate nach der Verurteilung der Männer im Jahr 2004 machte das vermeintliche Opfer Jennifer W. eine neue Aussage bei der Staatsanwaltschaft. Sie sagte aus, dass sie bereits seit ihrem achten Lebensjahr Opfer eines Kinderpornorings gewesen sei. Auch habe sie mit ansehen müssen, wie ein Baby getötet wurde. Der damals zuständige Staatsanwalt hatte diese Aussage der Hauptbelastungszeugin jahrelang zurückgehalten. Das damalige Urteil basierte fast vollständig auf der Aussage des vermeintlichen Opfers. Und dieses habe, so Anwalt Schwenn, bereits damals an einer psychischen Störung, dem Borderline-Syndrom, gelitten.

Nun sah das Gericht es als erwiesen an, dass Ralf Witte und der Mittäter zu Unrecht verurteilt wurden. Auch die Staatsanwaltschaft hatte in dem jetzigen Verfahren die Freilassung und eine Haftentschädigung gefordert. Der Vorsitzende Richter Axel Knaack sagte bei der Urteilsverkündung: "Aus heutiger Sicht hätte es nie zu einer Verurteilung kommen dürfen - eigentlich noch nicht einmal zu einer Anklage". Panorama über die tragischen Konsequenzen eines fehlerhaften Verfahrens.
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2010/panoramafreispruch101.html

Zum Hintergrund:
Ralf Witte wurde 2004 aufgrund von Aussagen der 15-jährigen Jennifer verurteilt, die er gemeinsam mit deren Vater vergewaltigt haben soll. Aufgrund sehr vieler Unstimmigkeiten und nachdem das vermeintliche Opfer, das auch am Borderline-Syndrom leiden soll, später noch völlig unglaubhafte Geschichten zu Protokoll gab kam es, nachdem Witte bereits 5 Jahre Haft verbüsst hatte, zu einem Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch.

http://chronisch-leben-alltag.blogspot.co.at/2011/12/justizopfer-behauptet-in-mdr-talkshow.html

Nur von einer E-Mail ist noch nicht die Rede gewesen. Sie wurde am 24. November 2010 um 23.18 Uhr unter dem Betreff »wichtig« an die Schweizer Wetterfirma Meteomedia geschickt und lautet so: »Guten Tag, Herr Kachelmann. Ich weiß nicht, ob diese Mail Sie persönlich erreicht, aber ich glaube, dass ich es mal auf diesem Weg versuchen sollte. Mein Name ist Ralf Witte und ich bin vor kurzem am Landgericht Lüneburg von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden, dank meines Verteidigers, Johann Schwenn aus Hamburg. Ich verfolge Ihren Fall mit großem Interesse und ich glaube, Sie sind nicht in den besten Händen mit Ihrem Anwalt. Sicher ist es sinnvoll, es gar nicht erst zu einer Revision kommen zu lassen, doch ich bekomme immer mehr das Gefühl, dass Sie mit Ihrem Anwalt eine brauchen werden. Wenn es die Möglichkeit gibt, Sie mal persönlich zu sprechen, würde ich mich über einen Anruf freuen.«

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Der Absender dieser Zeilen ist ein 46-jähriger Karosseriebauer – am 7. Mai 2004 vom Landgericht Hannover verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten, weil er eine junge Frau mehrfach vergewaltigt haben sollte. Am 8. September 2010 ist er von diesem Vorwurf freigesprochen worden, durch das Landgericht Lüneburg, nachdem er fünfeinhalb Jahre Gefängnis, ein anderthalbjähriges Wiederaufnahmeverfahren und einen fünf Wochen währenden zweiten Prozess ertragen hatte. Das Ausmaß menschlicher Verblendung, das zu seiner Verurteilung geführt und sogar Staatsanwälte und Richter erfasst hatte, veranlasste den Vorsitzenden Richter in Lüneburg bei Wittes Freispruch zu dem Resümee: »Dieser Fall hätte in Hannover nicht einmal angeklagt werden dürfen.« Inzwischen muss sich die damalige Berichterstatterin des Gerichts und jetzige Vorsitzende jener Hannoveraner Strafkammer, die 2004 das Fehlurteil über Witte verhängt hatte, wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage verantworten: Als Zeugin vom Lüneburger Wiederaufnahmegericht geladen, hatte sie sich dort derart umfassend auf Gedächtnislücken berufen, dass auf Anzeige von Wittes Verteidiger Schwenn ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde.

http://www.zeit.de/2010/51/DOS-Kachelmann

Gruß, Kurti


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