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Öffentliche Vergewaltigung! (Manipulation)

Oliver, Friday, 10.01.2014, 07:17 (vor 3762 Tagen) @ adler


Ob die anderen Gäste in dem Café auch Eintritt bezahlt haben für die Vorstellung, wird vom MM nicht verraten.

Gruß
adler


Haftstrafe für Vergewaltigung

Gericht: 35-Jähriger hat sich mehrmals an Frau in Toilette einer Kneipe vergangen

Das Schöffengericht am Amtsgericht Ludwigshafen hat gestern einen 35 Jahre alten Ludwigshafener zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im Januar 2013 in der Toilette einer Gaststätte in West eine heute 25-Jährige vergewaltigt hatte.

Die Verteidigung des Mannes hatte der Frau einen „unangenehmen Prozess“ angekündigt und Wort gehalten. Mit allen Mitteln versuchte Anwalt Manfred Zipper die Glaubwürdigkeit des Opfers zu unterhöhlen, bezichtigte sie der Prostitution und verwies auf die Aussage des Gastwirts, der die Frau als „hysterisches Weib“ bezeichnete. Zipper warf die Frau und ihren Freund Falschaussage vor und forderte einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung für seinen Mandanten.Der Angeklagte selbst schwieg im Prozess und räumte in einer Erklärung über seinen Anwalt lediglich ein, die Frau geschlagen und möglicherweise am Hals gepackt zu haben, als diese seine Mutter beleidigt hatte. Dies war auch in einem Überwachungsvideo der Gaststätte zu sehen, das vor Gericht gezeigt wurde.
In Sachen Vergewaltigung stand Aussage gegen Aussage.
Die 25-Jährige erklärte in der Verhandlung, dass der Mann sie geschlagen habe, um sie anschließend auf die Herrentoilette zu schicken, wo er sich mehrfach an ihr vergangen habe. Auf die Frage, warum sie nicht versucht habe, aus der Gaststätte zu flüchten, anstatt mit ins Herrenklo zu gehen, gab sie an, dass sie aus Angst gefügig gewesen sei, „um so unbeschadet wie möglich aus der Sache herauszukommen“.

Dabei sei ihr klar gewesen, dass der Mann sie sexuell missbrauchen werde. „Ich habe auch nicht um Hilfe gerufen, weil ich nicht weiß, was er sonst mit mir gemacht hätte“, sagte sie. Sie erklärte auch, warum ihr Freund die Vergewaltigung noch am Abend der Tat angezeigt habe, sie aber bei der Polizei erst rund sechs Wochen später aussagte. „Ich hatte Angst, weil ich dachte, dass er noch bei den Hells Angels ist und habe erst später erfahren, dass er nicht mehr dabei ist.“

Die „Art und Weise der Verteidigung“ kam bei Richter Jürgen Ruh gar nicht gut an. Das Opfer sei verunglimpft worden. „Sie haben das herkömmliche Maß weit überschritten“, erklärte er dem Verteidiger. Für ihn und die beiden Schöffen stand die Schuld des Mannes ohne Zweifel fest. „Und wir haben uns diese Entscheidung keineswegs leicht gemacht“, versicherte er. In seinem Urteil lag er um ein halbes Jahr höher als die Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten für angemessen hielt. Anwältin Gabriele Haas, die das Opfer als Nebenklägerin vertrat, forderte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Gegen den Angeklagten war bereits 2009 ein Prozess wegen Vergewaltigung geführt worden, am Landgericht Frankenthal wurden die Vorwürfe jedoch fallengelassen. Allerdings ist der kräftige 35-Jährige wegen Körperverletzung bereits vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (env)
Quelle

Ausgabe Die Rheinpfalz - Ludwigshafener Rundschau - Nr. 8
Datum Freitag, den 10. Januar 2014
Seite 14

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Liebe Grüße
Oliver


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