Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126038 Einträge in 30877 Threads, 293 registrierte Benutzer, 403 Benutzer online (1 registrierte, 402 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Nenenenee! So geht das nicht! (Allgemein)

Cpt.Chilli @, Thursday, 09.01.2014, 21:10 (vor 3769 Tagen) @ Manhood

Aus Gründen der gendergerechten Diversität kann es keinen "Goldenen Penis" geben, sonder nur eine(n) "GOLDENE(N) PENIGA". Für Kretins mit frei flottierender Neigung, ohne Neigung, Asexuelle und sonstige Undefinierbare bzw. Definitionsunwillige gibt es das "Goldene Tütchen" als Symbol des Austausches von Körperflüssigkeiten, der im Zweifel auch ohne physisches Substrat auskommen. Also leeres Tütchen.

Die Bundesordensordnung Fassung B (BOOB) bestimmt, dass "Eiserne Penigae" ohne weiteren Zusatz, oder mit Mutterkreuz, oder mit Adoptionskreuz, oder mit Grünem Engel, als Ausdruck der bewussten Reproduktionsverweigerung zur Schonung der Ressourcen, oder mit allem, stets aber ohne Band oder Schleife, auf Antrag vergeben werden können.

Antragszuständige und bearbeitende Stelle ist das Bundesgaukleramt. Da das Pförtnerin der work-life-balance wegen nur von 11:00 - 11:30 Uhr im Dienst ist, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Antragsberechtigt sind ausschließlich selbstempowerte Gleichstellungsbeauftragtinnen und die behördlich berufenen Schwuchteltumförderungsbeauftragtinnener. In besondern Fällen von überragendem Allgemeininteresse können auf dem Gnadenwege Anträge auf Sonderbehandlung in der Ordensverleihungssache über die jeweilige Landesmutti dem Bundesmerkel zur gütigen Bescheidung vorgelegt werden. Derlei Anträge gelten als absolute Ausnahme und bedürfen der besonders sorgfältigen Begründung. Sie kommen regelmäßig für Nichtfrauen nicht in Betracht.

Zur weiteren Orientierung wird auf das Bundesgenderbuch (BGB) verwiesen, sowie auf die einschlägigen Bestimmungen zur Männerbenachteiligung, wie sie sich aus den grundsätzlichen Regelungen der Freilich debilen Genderordnung (FDGO) zwingend ergeben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum