Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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In DEM Falle gut für den Knaben (Vaeter)

adler @, Kurpfalz, Friday, 06.12.2013, 01:30 (vor 3796 Tagen) @ Yussuf K.

Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/qk20130213_1bvq000213.html
Auch weiterhin gilt also, dass genau der vom asozialen Staat noch mit dem Sorgerecht belohnt wird, der einer gemeinsamen elterlichen Sorge mit aller Entschlossenheit entgegentritt!

In diesem Einzelfall halte ich die Entscheidung des BVerfGer-es sogar für richtig. Anscheinend wollte der Vater an dem Kind herumschnippeln lassen, die Mutter aber nicht. Dass sich das BVerfGer auf die Entscheidung des LG Köln beruft, nach der Sondergesetze durch den Bundestag gejagt wurden um die Beschneidung von Jungs zu erlauben, stimmt für die Zukunft ein wenig hoffnungsfroh.

Ausweislich der Entscheidung des Landgerichts Köln (LG Köln, Urteil vom 7. Mai 2012 - 151 Ns 169/11 -, juris) stelle die Beschneidung eines kleinen Jungen eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 in Verbindung mit § 224 Abs. 1 StGB dar. Damit bedürfe es auch im Rahmen der ausnahmsweisen Straffreistellung der Elternteile bei einer Beschneidung aus religiösen Gründen einer gründlichen elterlichen Überlegung, ob sie ihrem Kind diese schmerzhaften Verletzungen im Kleinkindalter zumuten wollten.

Gruß
adler

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