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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Gewaltschutzgesetz: Kommentar einer Frau vom 05.01.2002 (Feminismus)

Yussuf K., Monday, 02.12.2013, 10:36 (vor 3806 Tagen)

Gewaltschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin empört und entsetzt. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, dass Frauen und auch Kinder vor gewalttätigen Männern geschützt werden, ganz im Gegenteil!
Was ich persönlich aber als unzumutbar und menschenrechtsverletzend- und auch menschenverachtend empfinde sind Äußerungen wie:

Schon eine massive Bedrohung soll das Gericht zum Handeln bringen können. Außerdem soll die bisher auf Eheleute beschränkte Möglichkeit des gerichtlichen Einschreitens auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften ausgedehnt werden.

Was versteht man hier unter massiver Bedrohung? Ist verbale Bedrohung auch damit gemeint? Es ist Tatsache, dass es auch genügend Frauen gibt, die sich nicht nur mit verbalen massiven Drohungen gegen ihren Partner oder aber auch Kindern richten.

Hier wird grundsätzlich nur von männlichen Gewalttätern gesprochen. Schutz wird laut all dieser Formulierungen nur Frauen zugestanden. Was ist aber mit weiblichen Gewalttäterinnen? Kann oder darf es sie in der Öffentlichkeit nicht geben?
Ich spreche hier nicht nur körperliche Gewalt an, nein auch wie es hier so schön heißt:

Telefonterror, Verfolgung, Belästigung durch ständige Präsenz - die verschiedenen Formen des Stalking sollen künftig schärfer bestraft werden.

Werden nicht auch Männer von ihren Partnerinnen mit oben genannten Aktionen terrorisiert? Es ist mir unbegreiflich, dass man Frauen grundsätzlich egal in welchen Medien und Berichten auch immer nur als Opfer wieder findet und Männer grundsätzlich als Täter.
Man sollte sich schämen Gewalt einem Geschlecht allein zuzuschreiben und Gesetze zu verabschieden, die zwar geschlechtsneutral verfasst sind, aber durch diskriminierende Art und Weise der Öffentlichkeit als alleiniger Schutz vor männlichen Gewalttätern zu präsentieren.

Hat man sich auch schon einmal die Frage gestellt, welche Möglichkeiten sich nun für Frauen eröffnen, sich auch unbegründet mit Hilfe dieses Gesetzes, des nicht mehr geliebten, oder einfach nur störenden Partner entledigen zu können, angesichts der Tatsache, dass alleine eine eventuelle Beschuldigung einer angeblichen massiven Bedrohung genügen soll, dass das Gericht zum Handeln befugt werden soll?
Wie und welche Möglichkeiten bleiben einem Mann, das Gegenteil zu beweisen?

Ich kann nur hoffen, dass die Menschen, die dafür verantwortlich sind, wach werden und nicht weiterhin dazu beitragen, dass die bereits bestehende Kluft zwischen Frauen und Männern noch größer wird. Wir sollten an unsere Kinder und deren Zukunft denken und ihnen nicht aufzeigen, wie man sich gegen Gewalt zur wehr setzt, sondern wie man Gewalt verhindert und das wie bereits erwähnt geschlechtsneutral.

Mit freundlichen Grüßen.
Monika Fassbender

Quelle: http://www.123recht.net/Gewaltschutzgesetz-__f341.html

Bitte lest euch auch einmal die Kommentare durch!

Bis heute hat sich am Missbrauch des GewSchG durch Falschbeschuldigerinnen NICHTS geändert! Weiber wie meine Ex können wie eine Kobra jederzeit wieder zuschlagen!


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