Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125962 Einträge in 30843 Threads, 293 registrierte Benutzer, 369 Benutzer online (0 registrierte, 369 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV (Allgemein)

Ausschussquotenmann, Sunday, 01.12.2013, 16:41 (vor 3802 Tagen) @ Rainer

Vielleicht war es das mal. Das ergibt sich hieraus, ist also rechtmäßig:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung

Rechtswidrig hingegen kann es sein, wenn es nicht nur deklarativ dort aufgeführt wird, sondern konstitutiv unter die Pflichten gesetzt und mit 30 % Sanktion versehen ist, weil sich die Folge der Nichterreichbarkeit schon aus der Anordnung ergibt und weiter Sanktion dort nicht vorgesehen sind.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum