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AfD-Landesverband Bayern will Bundestagswahl anfechten (Allgemein)

knn, Friday, 29.11.2013, 04:57 (vor 3804 Tagen)

AfD-Landesverband Bayern will Bundestagswahl anfechten. „Die Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag spiegelt nicht die Verteilung der abgegebenen Stimmen wider. Damit wird aber Artikel 38 des Grundgesetzes, der eine gleiche Wahl vorschreibt, in eklatanter Weise verletzt."

„Die Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag spiegelt nicht die Verteilung der abgegebenen Stimmen wider. Damit wird aber Artikel 38 des Grundgesetzes, der eine gleiche Wahl vorschreibt, in eklatanter Weise verletzt. Daher haben wir uns dazu entschlossen, gegen die Bundestagswahl Einspruch zu erheben“, so André Wächter, Vorstand des bayerischen Landesverbands der Alternative für Deutschland. Wächter wird gemeinsam mit dem Bezirksvorsitzenden von Oberbayern, Steffen Schäfer, und dem Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sollte der Bundestag nicht im Rahmen der Wahlprüfung den eklatanten Verstoß gegen Artikel 38 des GG korrigieren und die Wahl für ungültig erklären.

Durch die Fünf-Prozent-Hürde werden die in den Bundestag eingezogenen Parteien massiv bevorzugt. So kann beispielsweise die CDU/CSU-Fraktion 49,4 Prozent der Bundestagssitze besetzen, obwohl sie nur 41,5 Prozent der Zweitstimmen erhielt. Insgesamt werden durch das Fünf-Prozent-Quorum 15,8 Prozent der Zweitstimmen nicht berücksichtigt. Unter einer „gleichen Wahl“ ist aber nach gängiger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur zu verstehen, dass jede Stimme gleich viel zählt, sondern auch, dass ihr der gleiche Erfolgswert zukomme, erläutert Steffen Schäfer. Dieses Gebot werde letztlich durch jedes Quorum verletzt. Aber bei der Bundestagswahl 2013 sei die Ungleichbehandlung deutlich stärker als je zuvor ausgefallen. „Die im Bundestag vertretenen Parteien erhalten alle fast ein Fünftel mehr Sitze als ihnen prozentual zusteht“, so Schäfer. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Zusammenhang mit seinem Urteil bezüglich der Überhangmandate betont, dass der Gesetzgeber tätig werden müsse, falls die Ungleichbehandlung zu einer Mandatsverschiebung in etwa halber Fraktionsstärke geführt hat. „Im vorliegenden Fall wurde diese Grenze deutlich überschritten und erreicht mehr als die doppelte Fraktionsstärke. Damit ist es gerechtfertigt, von einer Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Gesetzgebung auszugehen“, stellt Schäfer fest.

http://www.mmnews.de/index.php/politik/15977-afd-will-bundestagswahl-anfechten

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