Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126039 Einträge in 30878 Threads, 293 registrierte Benutzer, 420 Benutzer online (0 registrierte, 420 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Ja. (Familie)

Yussuf K., Thursday, 21.11.2013, 12:07 (vor 3819 Tagen) @ knn

Generell gilt aber das sogenannte „Zerrüttungsprinzip“, also die Fortführung der Ehe muss als unzumutbar gelten. Die Schuldfrage ist irrelevant. Ein „Versorgungsausgleich“ wird nur auf Antrag vollzogen und nicht wie in Deutschland automatisch.

Scheidungsgründe können u. a. sein: Ehrenrührige Straftat, unehrenhafter Lebenswandel (Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl etc.); Verlassen des Ehepartners u. damit Nichterfüllung ehelicher Pflichten; gutachtlerlich attestierte u. unheilbare Geisteskrankheit eines Ehepartners; Misshandlungen od. Ehrkränkungen; Ehebruch (Sex mit Dritten) .. Sex mit Tieren oder homosexuelle Handlungen sind aber ausgenommen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum