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Feministische Justiz kümmert sich um Finanzierung von Frauenhäusern (Feminismus)

Kalle Wirsch, Friday, 08.11.2013, 09:33 (vor 3833 Tagen)

Bewährung für 56-Jährigen: Enkel in Melle sexuell missbraucht

Ohne Umschweife hatte der 56-Jährige die ihm zur Last gelegten 20 Fälle des sexuellen Missbrauchs eingeräumt. Ein Geständnis bewertet das deutsche Rechtssystem in solchen Fällen als besonderen Strafmilderungsgrund, da es den Geschädigten erspart, vor Gericht als Zeugen auftreten zu müssen.

Bei der gesamten Bandbreite, die den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs umfassten, seien die Taten des 56-Jährigen allerdings „im unteren denkbaren Rahmen“ anzusiedeln, darin waren sich Staatsanwalt, Verteidiger und auch das Gericht einig. Der Angeklagte hatte zugegeben, in einem nicht mehr genau eingrenzbaren Zeitrahmen die beiden minderjährigen Enkel seiner in Melle lebenden ehemaligen Lebensgefährtin durch deren Kleidung sexuell berührt zu haben.

Gericht macht Auflagen

Wie es dazu hatte kommen können, wusste der 56-Jährige nicht zu erklären: „Einen Sinn gibt das nicht, ich stehe nicht auf kleine Kinder.“

Aus freien Stücken habe er sich in psychologische Behandlung begeben, um in einer Sexualtherapie die Sache aufzuarbeiten. Angesichts der Tatsache, dass der 56-Jährige bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und auch die beiden Kinder offenbar ohne Probleme über die Vorfälle hinweggekommen sind, waren sich alle Beteiligten einig, dass der Mann mit einer Bewährungsstrafe hinreichend bestraft ist.

Allerdings machte es das Gericht dem 56-Jährigen zur Auflage, die begonnene Therapie fortzusetzen und nicht ohne ärztliche Erlaubnis abzubrechen. Als spürbare Maßnahme soll der Mann darüber hinaus nach Auffassung des Gerichts während seiner dreijährigen Bewährungszeit insgesamt 1800 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro an das Osnabrücker Mädchenhaus zahlen.

http://www.noz.de/lokales/melle/artikel/426565/enkel-in-melle-sexuell-missbraucht

Wir fassen mal zusammen:

1) Der Mann ist nicht pädophil.
2) Die Kinder wurden durch die Kleidung berührt, ohne dass sie selbst etwas gemerkt haben.
3) Dem Gericht reicht eine Bewährungsstrafe, weil die Haftunterbringung den Staat nur Geld kosten würde.
4) Um bei dem Mann ein schlechtes Gewissen, eine Schuldhaltung zu erzeugen, verpflichtet das Gericht den Mann zur Teilnahme an einem manipulativen Psycho-/Suggestionsprogramm.
5) Als Strafe für den nichtpädophilen Mann - der Kinder sexuell misshandelt haben soll, die davon nichts mitbekommen haben - verhängt das Gericht die Finanzierung eines Frauenhauses.

Fazit:

Offensichtlich sind viele Kommunen nicht mehr zur Finanzierung der Frauenhäuser gewillt bzw. in der Lage. Kommunalpolitiker scheinen sich an ihre Kalfaktoren in der Justiz gewandt zu haben, um über diesen Umweg die Finanzierung von Frauenhäusern "kommunalhaushaltsentlastend" sicherzustellen. Um einen Mann zu kriminalisieren, reicht bereits die Berührung eines Kindes an der Bekleidung.

Da kommt was auf uns zu, dass wird in seinen Ausmaßen gewaltig sein. Feministische Gewalt gegen Männer erfährt infolge solch einer Rechtssprechung eine völlig neue, bisher unbekannte Dimension.


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