Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126019 Einträge in 30869 Threads, 293 registrierte Benutzer, 307 Benutzer online (0 registrierte, 307 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Die fette Qualle lässt zum Vorwurf der "fetten Qalle" antworten. (Feminismus)

Kalle Wirsch, Saturday, 26.10.2013, 20:00 (vor 3842 Tagen)

... aus 2010, trotzdem lustig, denn die fette Qualle ist jetzt DBT-Vize:

Sehr geehrte Frau Roth,

wie ich höre, haben Sie Strafanzeige gegen die Blaue Narzisse wegen Beleidigung erstattet. In der Tat finde ich die Schimpfworte, die gegen Sie gewählt worden sind, inakzeptabel. Einem politischen Gegner sollte man mit Argumenten beikommen können und nicht mit Beschimpfungen.

Allerdings fällt mir auf, dass Sie in den letzten Jahren einen deutschen Bischof als "durchgeknallten, spalterischen Ober-Fundi" bezeichnet haben und Herrn Sarrazin als "Quartalsirren".

Es muss doch sicher gleiches Recht für alle gelten. Entweder man darf einen politischen Gegner beschimpfen oder nicht.

Ich finde die Beschimpfungen "durchgeknallt" und "Irrer" nicht weniger menschenverachtend und beleidigend als eine Beschimpfung als "Fette Qualle" oder "widerlichste Politikerin, die ich mir vorstellen kann"? Warum durften Sie daher "Ihre" Beschimpfungen gegen Ihre politischen Gegner aussprechen, während hingegen die Beschimpfungen der Blauen Narzisse ein Fall für den Staatsanwalt sind?

Mit freundlichen Grüßen

Qualle lässt erst 2011 antworten:

Antwort von Claudia Roth

Sehr geehrter Herr ,

dass Politiker als Personen des öffentlichen Lebens scharfe Kritiken und bisweilen polemische Angriffe aushalten müssen, bedeutet nicht, dass sie sich auch mit Beleidigungen abfinden sollten. Bei jeder verbalen Attacke von Gegnern lässt sich zwischen Beleidigung und polemischer "Würdigung" unterscheiden.

Die von Ihnen in Schutz Genommenen haben selber die Möglichkeit gehabt, vor Gericht klären zu lassen, ob die Äußerungen an ihre Adresse den Tatbestand der Beleidigung erfüllt haben. Genau von diesem Recht macht Frau Roth im Falle des besagten Internetforums Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen

Das Bundestagsteam von Claudia Roth MdB

http://www.abgeordnetenwatch.de/claudia_roth-575-37903-13.html
http://antaios.de/buecher-anderer-verlage/aus-dem-aktuellen-prospekt/365/politische-prozesse.-claudia-roth-und-andere-faelle

Frauen scheinen andere und mehr Rechte zu haben!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum