Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Femfaschismus in Aktion gegen unsere Jüngsten! Ist das Kindeswohl? (Feminismus)

Referatsleiter 408, Monday, 03.12.2012, 23:32 (vor 4151 Tagen)
bearbeitet von Referatsleiter 408, Monday, 03.12.2012, 23:39

Wenn jeden Tag ein Mordsweib ihr Kind tötet ..... eisiges Schweigen auf der Regierungsbank und in den Gerichtssäalen der FEZIS.

Ein 12-jähriger SEX-TÄTER! 12 Jahre, die Opfer des Femfaschismus werden immer jünger! Ein Damm scheint gebrochen zu sein .....

Junge kommt wegen sexuellen Übergriffen in Heim

Weil er wegen sexueller Übergriffe aufgefallen ist, ist für einen 12-Jährigen Freiheitsentzug und die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe angeordnet worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Maßnahme genehmigt.

In dem Gerichtsbeschluss heißt es, sowohl die Unterbringung als auch das zeitweilige Einschließen des Kindes seien wegen "massiver Auffälligkeiten im sexuellen Bereich" gerechtfertigt. Außerdem kann der 12-Jährige auch nachts eingesperrt werden, damit es nicht zu Übergriffen kommen kann und er nicht wegläuft. Die Beschwerde der Großmutter gegen die zwangsweise Unterbringung des Kindes wies der BGH ab.

Gefährdung fremder Personen
Der alleinerziehenden Mutter des Minderjährigen war das Sorgerecht teilweise entzogen worden. Als der Junge wegen sexueller Übergriffe auffiel, kam ein Gutachter zu dem Ergebnis, "dass das betroffene Kind an einer Störung der psychosozialen Entwicklung und des Sozialverhaltens leidet, die unbehandelt zu schweren Störungen des Sexualverhaltens führen kann".

Es bestehe die Gefahr einer erheblichen Gefährdung fremder Personen. Eine ambulante Behandlung sei nicht möglich.

Beschwerde abgelehnt
Das Amtsgericht Coesfeld und das Oberlandesgericht Hamm genehmigten die freiheitsentziehende Maßnahme für insgesamt 16 Monate. Die Großmutter, wichtigste Bezugsperson des Kindes, legte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim BGH ein.

Der Bundesgerichtshof wies den Antrag jedoch zurück. Auch gegen den Zeitraum der Unterbringung hatte der BGH keine rechtlichen Bedenken.

Quelle

Fazit: Vermutlich ist das nur eine furchtbare Folge der von GenderNazis forcierten Frühsexualisierung. Macht die Jugend dann ernst, dann passt es ihnen auch wieder nicht. Was wollen diese Vollhonks eigentlich?


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