Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126039 Einträge in 30878 Threads, 293 registrierte Benutzer, 301 Benutzer online (1 registrierte, 300 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Neues von der Jugendamts-Mafia! (Gewalt)

Kalle Wirsch, Thursday, 12.09.2013, 17:48 (vor 3889 Tagen)

[image]
Landrat Hans und Jugendamtsleiterin Danuta Schönhardt


Potsdam/Perleberg - Das Prignitzer Landratsamt hat am gestrigen Dienstag die schweren Vorwürfe der Justiz im Fall einer Kindesmisshandlung zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin und das Amtsgericht Perleberg werfen der Kreisverwaltung vor, die Ermittlungen und den Prozess gegen einen Vater behindert zu haben. Gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamts wird ermittelt. Hintergrund ist ein Verfahren gegen einen Vater, der am 20. Juni vor dem Amtsgericht Perleberg wegen Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht ist das Verfahren gegen den Vater, Sven S., unnötig verzögert worden, weil das Jugendamt sich geweigert hatte, den Namen des Hinweisgebers zu Kindesmisshandlung preiszugeben und dessen Namen in den Unterlagen an die Justiz schwärzte. Erst durch einen Beschlagnahme- und Herausgabebeschluss des Amtsgerichts konnte das Jugendamt gezwungen werden, die ungeschwärzten Akten dem Gericht vorzulegen.

Prignitz-Landrat Hans Lange (CDU) stellte sich nun vor seine Mitarbeiter. „Es erschließt sich in keiner Weise, weshalb die Schwärzung des Namens des Anzeigenden zu einer Verzögerung des Strafverfahrens geführt haben soll, zumal der Täter zu jedem Zeitpunkt geständig gewesen ist“, erklärte Lange am Dienstag in einer zweiseitigen Mitteilung. „Eine umfassendere und weitergehende Tätigkeit des Jugendamtes als hier geschehen, ist kaum denkbar.“ Der Neuruppiner Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schnittcher und der Perleberger Amtsgerichtsdirektor Frank Jüttner reagierten fassungslos auf die Erklärung des Prignitzer Landrats und erhoben neuen Vorwürfe. „Was ein Geständnis ist, das entscheidet nicht das Jugendamt, sondern der Richter“, sagte Jüttner. Gegenüber dem Familiengericht in Perleberg habe das Amt sogar falsche Angaben gemacht.

Nach der Aktenlage hat Sven S. im September 2011 mit Klebeband eiskalte Kühlakkus unter den nackten Füßen seines Sohnes befestigt – als Strafe, weil der Junge unartig gewesen sei. Das Amtsgericht Perleberg stellte in seinem Urteil fest, „dass der Junge schwere Erfrierungen und Blasen davongetragen hat, letzlich nicht mehr laufen konnte“. Am 8. November 2011 hatte das Jugendamt am Familiengericht in Perleberg eine einstweilige Anordnung auf Übertragung des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Am 9. November gab das Gericht dem Antrag statt und ordnete wegen der Gefahr für das Kind die sofortige Vollziehung an, der heute Neunjährige kam in ein Heim. Das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte die Entscheidung im Februar 2012 sogar, ordnete in Absprache mit allen Beteiligten aber ein Besuchsrecht für den Vater an. Eine Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Familiengerichts steht bevor.

Im Antrag an das Familiengericht hatte das Jugendamt behauptet, es berufe sich auf einen anonymen Hinweisgeber. Tatsächlich aber war bereits in einem später aufgetauchten Gesprächsvermerk des Jugendamtes der Klarname mehrmals vermerkt. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten, seit Februar 2012 aber verweigert das Jugendamt die Herausgabe des Namens des Hinweisgebers und schwärzte diesen in den Akten – mit Hinweis auf das Geständnis des Täters vor dem Familiengericht und aus Datenschutzgründen. Im Strafverfahren stellte sich laut Staatsanwaltschaft jedoch heraus, dass das Geständnis nicht umfassend war. Erst durch den Hinweisgeber habe dem Vater nachgewiesen werden können, dass es nicht nur um einfache Körperverletzung, sondern um eine langjährige Erziehungsmethode ging, sagte Schnittcher. Daher auch das Urteil wegen Misshandlung.

Laut der Erklärung des Landratsamt hat der Hinweisgeber Angst vor dem Vater gehabt, der einen „rechtsradikalen Hintergrund“ habe und ein „möglicherweise gewälttätiger Rechtsextremist“ sei. Bei der Staatsanwaltschaft liegt gegen den Mann aber nichts vor wegen politisch motivierter Straftaten. Er ist tatsächlich wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Er sitzt derzeit wegen Beleidigung und Trunkenheit im Straßenverkehr ein.

Zudem beruft sich das Jugendamt auf die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge. Diese habe auch darauf hingewiesen, dass die Akten nur geschwärzt an die Ermittler herausgegeben werden dürfen, um die Identität des Hinweisgebers zu schützen. Der Leitende Oberstaatsanwaltschaft Schnittcher räumt zwar ein, dass die Sozialdaten geschützt seien, „aber nach dem Bundes- und Landesdatenschutzgesetz nicht gegenüber der Staatsanwaltschaft“. Die Strafverfolgung sei davon ausdrücklich ausgenommen. „Die Rechtslage ist klar. Es gibt keine Möglichkeit, die Herausgabe zu verweigern. Über den Schutz eines Zeugen entscheidet nicht das Jugendamt, sondern die Staatsanwaltschaft und das Gericht.“

Guxu hier .....

http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Jugendamt-im-Visier-des-Staatsanwalts

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/769034/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum