Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Justiz ist ein reines Machtsystem und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun (Gewalt)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 04.08.2013, 00:04 (vor 3926 Tagen) @ MirReichts

Frage: wie kann Richter/in so einer Aussage zuhören, ohne mal ein Veto auszusprechen? Herrscht hier Narrenfreiheit? Lasse mich umschulen und werde auch Jugendgerichtshelferin, aber der Wind wird anders wehen.
Wie muss sich die Familie des Opfers fühlen? Ich empfinde nur noch Scham.

Das dritte Reich ist nie untergegangen
[...]
3) Die Merkmale der nationalsozialistischen Rechtslehre
Die nationalsozialistische Rechtsauffassung ist eine völkisch begründete kollektivistische Rechtslehre, nach der Recht war, was in das jeweilige politische Konzept des Führers und der Partei paßte.
Zur Erläuterung dieser Merkmale müssen hier einige kurze Hinweise genügen:
Die nationalsozialistische Rechtslehre ist kollektivistisch. FREISLER schreibt: "Wir gehen nicht mehr vom einzelnen aus; wir sehen seine Zweckbestimmung nicht im eigenen kleinen Ich. Wir gehen von der Gemeinschaft aus und sehen den Sinn des Lebens des einzelnen im Leben für die Gemeinschaft“. Rechte des Einzelnen (Menschenrechte, Grundrechte) werden damit verneint.
[...]
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=4702

Im Buch von Bossi "Halbgötter in Schwarz" ist das Wesen der Justiz treffend beschrieben (Seite 235)
So schickte das Landgericht Lübeck am 23. Dezember 1946 einen Journalisten für fünf Monate ins Gefängnis. Am 29. Dezember 1943 war dieser von einem Militärgericht in Stralsund zum Tode verurteilt worden. Doch nach der Verhandlung hatte er einen Polizeibeamten niedergeschlagen und war geflüchtet. Fast eineinhalb Jahre hatte er untertauchen können. Als er nach dem Krieg meinte, seine Verfolgung sei beendet, wurde er in Lübeck verhaftet und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchten Totschlags angeklagt. [Das ursprüngliche Todesurteil spielte keine Rolle mehr. Der Mann wurde auch nicht mehr wegen der zugrunde liegenden Straftat belangt.] Den angeblichen Vorsatz, der Mann habe damals den Beamten töten wollen, leitete das Landgericht Lübeck aus der Tatsache ab, dass er ein scharfer Gegner des Nationalsozialismus gewesen sei! Das Oberlandesgericht Kiel bestätigte den Beschluss am 26. März 1947 mit der ungeheuerlichen Begründung, die "Amtstätigkeit eines Vollzugsbeamten" sei "bei pflichtgemäßer Vollstreckung immer rechtmäßig. Deshalb muss ein Verurteilter die Vollstreckung des Urteils dulden, wenn die Entscheidung rechtskräftig geworden ist." Der Journalist wanderte für fünf Monate hinter holsteinische Gefängnismauern, weil er sich vom NS-Staat nicht hatte hinrichten lassen wollen!
http://www.wgvdl.com/das-wesen-der-justiz

Justiz ist ein reines Machtsystem und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

Rainer

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