Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig (Frauen)

Nihilator ⌂ @, Bayern, Saturday, 27.07.2013, 22:24 (vor 3944 Tagen) @ hurenbock

Die ersten Kommentare sind sogar erstaunlich logisch und vernünftig, bis die erste Welle an gefühlt-vergewaltigten Kommentatorinnen eintrifft ;), hat wenigstens Unterhaltungswert.

"Er ist schuld und sie muss es ausbaden", "Kann der alter Bock sich nicht unter Kontrolle halten"

Meist ist es eher eine alte Böckin, die sich nicht unter Kontrolle halten kann. Stellt euch vor, ihr habt eine Praxis oder ein Unternehmen, und eure Chefsekretärin oder Assistentin hat Model-Qualitäten. Oder, was auch nicht so selten ist, sie ist gar nicht so sehr hübsch, hat aber eine starke sexuelle Ausstrahlung (wie es in diesem Fall scheint). Wo geht das gut?

In diesem Fall scheint es ja sogar schon einiges Konkretes gegeben zu haben:

Damals hatte die Ehefrau des Zahnarztes, die ebenfalls in der Praxis arbeitete, die Entlassung verlangt. Sie hatte auf dem Handy ihres Mannes SMS-Nachrichten gefunden, die sich Knight und Nelson nach Dienstschluss geschickt hatten.

Offenbar hatten der Arzt und seine Assistentin recht offene Gespräche geführt: Als sich Nelson über ein unregelmäßiges Sexleben mit ihrem Mann beschwerte, beschrieb Knight seine Gefühlslage so: "Das ist, als habe man einen Lamborghini in der Garage stehen, den man nicht fahren darf." Der Arzt machte die Assistentin zudem wiederholt mit unmanierlichen Sprüchen darauf aufmerksam, dass ihm ihre Kleidung zu freizügig sei.

Tja, in kürzesten Minirock und engsten Tanktop rumrennen ist eben nicht professionell, meine Damen! Da liebe ich doch eine Firma die Kleiderrichtlinien hat.

Bei SPON gibt es ein Foto in Arbeitskleidung. Ich denke aber nicht, daß DAS der Aufzug ist, der dem Doktor Anlaß zu Reklamationen gegeben hat.

Interessant finde ich die Aufregung um das Ganze. Was zur Hölle ist so verwerflich daran, zu dem Schluß zu kommen, künftig besser getrennte Wege zu gehen, um permanente Versuchungen zu vermeiden? Und wie wäre das wohl zu erreichen als dadurch, daß die Angestellte geht?

In unserem Grundgesetz steht in Art.6: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Die Amis werden Ähnliches haben. Kann es in diesem Sinne eine vorbildlichere, verantwortungsvollere richterliche Entscheidung als diese geben? Wo doch eine Ehe -auch noch nach unserem geltenden Recht- eine Entscheidung fürs Leben sein soll (dergleichen habe ich von arbeitsrechtlichen Verhältnissen nie gehört)? Ist schon interessant, welche Maßstäbe an die Gründe für eine Scheidung angesetzt werden - und welche im Vergleich an die Auflösung eines Arbeitsvertrages.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
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