Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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IT-Forensik (Recht)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Wednesday, 24.07.2013, 01:05 (vor 3936 Tagen) @ Joe
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Wednesday, 24.07.2013, 01:20

- DVD-Brenner haben eine typische "Signatur" in ihren Brennmustern, ähnlich den Laufspuren einer abgefeuerten Patrone. Diese lassen sich mikroskopisch nachweisen und einem bestimmten Gerät zuordnen.


Du machst Dir das viel zu umständlich. DVD-Brenner verewigen sich selbst mit ihrem Namen auf dem Medium. Den kannst Du mit handelsüblicher Software problemlos auslesen.

Ist aber easy zu faken, v a. durch modifizierte Firmware.
Enthält auch sonst nicht zwingend die Seriennummer des Geräts, was bei der Masse an verkauften Geräten des selben Herstellers nicht "eindeutig" genug ist. Die Mikrosignaturen schon.

Das Merkmal wird natürlich auch schon von Behörden benutzt, um Beschuldigten die Verbreitung gewöhnlicher Raubkopien nachzuweisen.

Bei ein paar Teenies und dem gewöhnlichen DAU mag das funktionieren.
Bei Profis eher weniger.

Die Forensiker wissen also, wie es funktioniert.

"Zu wissen, wie etwas funktioniert", heißt noch noch lange nicht, daß sie was nachweisen können. Am Truecrypt-Container von Gerken/Wulff beißen die sich bis heute die Zähne aus - sonst säße der Ex-Bundespräser wohl schon im Knast. Ist natürlich eine völlig andere Baustelle. Taugt aber als Argument für viele meiner Kunden mit "kritischen Dokumenten" ;-)

Im konkreten Fall hast Du natürlich Recht, da Madame vermutlich kaum den genannten Aufwand zur Verschleierung ihrer Urheberschaft betrieben hat.

Das Problem ist nach wie vor, daß wohl keine der von uns erwogenen Methoden überhaupt seitens der StA konsequent nachvollzogen werden wird. Daß man die Alte mit genügend "Biss" als Falschbeschuldigerin am Arsch kriegen würde, steht wohl außer Frage.


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