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Vergewaltigung eines 14-jährigen im Gefängnis (Gewalt)

Kurti ⌂ @, Wien, Wednesday, 03.07.2013, 18:29 (vor 3959 Tagen)

Hier in Österreich gibt es gerade einen Justizskandal, nachdem ein 14-jähriger geistig Zurückgebliebener in einer Haftanstalt vergewaltigt worden ist:

Unfassbare Missstände im Jugendstrafvollzug deckt die Jugendrichterin Beate Matschnig im Falter auf. Matschnig, die von Folter spricht, schildert skandalöse Zustände in der Jugendabteilung der Justizanstalt Josefstadt. Wegen Personalmangels würden die jugendlichen Straftäter dort bis zu 65 Stunden in den Zellen eingesperrt und alleingelassen. Dadurch entstehe ungeheurer Druck auf die Schwächeren. Ein 14-Jähriger sei von Mithäftlingen gezwungen worden, das Essen vom Boden aufzuschlecken, und sei mit einem Besenstiel vergewaltigt worden.

Die Justizanstalt habe den Vorfall am darauf folgenden Tag bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und die mutmaßlichen Täter verlegt. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten sei noch nicht abgeschlossen, sagte der stellvertretende Leiter der Vollzugsdirektion, Christian Timm. Der 14-Jährige, der sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß befindet, wird nachbetreut und befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung.

Fälle häufen sich
"Im Unterschied zu früher kommt es im Jugendgefängnis häufiger zu sexuellen Übergriffen. Jeder in unserer Abteilung bekommt einmal im Jahr so einen Fall", hält Norbert Gerstberger, Jugendrichter am Wiener Straflandesgericht und Obmann der Fachgruppe Jugendrichter in der Richtervereinigung, zur grundsätzlichen Problematik fest. Für Gerstberger hängt das mit der Auflassung des Jugendgerichtshofs zusammen, der unter dem damaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer ins Wiener Straflandesgericht integriert wurde, wie er erklärte: "Die räumlichen Verhältnisse sind hier beengter, Vorgänge in den Hafträumen schwerer kontrollierbar."

Direktion wehrt sich
Die Vollzugsdirektion weist das zurück. Die Infrastruktur für Jugendliche sei in der Justizanstalt Wien-Josefstadt deutlich besser und zeitgemäßer als seinerzeit im Jugendgerichtshof. Misshandlungen und Übergriffe stünden "nicht auf der Tagesordnung", versicherte Timm. Der letzte gravierende Zwischenfall sei vor eineinhalb Jahren passiert: "Wir haben nach diesem Vorfall eine vierseitige Richtlinie erarbeitet, um Mindeststandards im Betrieb garantieren zu können. Wir bemühen uns nach allen Regeln der Kunst, solche Übergriffe zu verhindern. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel, aber wir werden solche Einzelfälle trotz intensivster Bemühungen in der Zukunft wahrscheinlich nicht verhindern können."

In Hafträumen angehaltene Personen würden eine "Zwangsgemeinschaft" bilden, führte der stellvertretende Vollzugsdirektor weiter aus. Oft handle es sich dabei um sozial randständige, verhaltensauffällige Menschen: "Wir als Strafvollzug werden diese nicht durch Zwangsmaßnahmen zu Sängerknaben erziehen können."

Die Darstellung der Wiener Jugendrichterin Beate Matschnig, die im "Falter" die Haftbedingungen für Jugendliche im Grauen Haus "Folter" nennt, wies Timm scharf zurück. Auch Matschnigs Behauptung, die Zellen für Jugendliche würden von Freitag, 15. 00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr geschlossen bleiben, treffe nicht zu. An den Wochenenden blieben die Zellen bis 19.00 Uhr und ab 7.00 in der Früh geöffnet. Es gebe auch in diesen Zeiten eine Betreuung, "wenn wir uns natürlich mehr Ressourcen wünschen würden", wie Timm bemerkte.

Gruß, Kurti


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