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Austria: Familiengerichtsgutachter angeklagt (Recht)

Yussuf K., Wednesday, 26.06.2013, 09:02 (vor 3964 Tagen)

#BEITRAG 1: Familiengerichtsgutachter angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Linz erhebt Anklage gegen einen Familiengerichtsgutachter. Dem in Salzburg und Oberösterreich vielbeschäftigten Gerichtssachverständigen wird die Erstellung mehrerer falscher Gutachten vorgeworfen.

13 falsche Gutachten soll der einst vielbeschäftigte psychologische Gutachter Egon Bachler erstellt haben. Es ging um Sachwalterschaftsfragen, Obsorgestreitigkeiten und die Frage, wie oft Väter ihre Kinder sehen dürfen.

Einige der Vorwürfe im - dem Magazin „News“ von Betroffenen zugespielten - Strafantrag, der auch Ö1 vorliegt, seien „einseitige, fachlich nicht begründbare Darstellung von Befunden“, „Nennung von psychologischen Tests für Kinder, wo gar keine Kinder zu begutachten waren“, „Auflistung von diagnostischen Verfahren, bloß um den falschen Anschein einer vielfältigen Datenerhebung zu vermitteln“, und eine „nicht nachvollziehbare psychologische Diagnose für ein Kind“.

Hat Gutachter mit Textbausteinen gearbeitet?

Philip Christl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen Salzburger Sachverständigen einen Strafantrag eingebracht hatte: „Es geht um den Verdacht der falschen Beweisaussage, konkret falscher Gutachtenserstattung.“ Basis für den Strafantrag sei ein Obergutachten gewesen: „Es wurde im Zuge des Ermittlungsverfahrens ein Sachverständigengutachten aus Deutschland eingeholt, um dem Anschein von Befangenheit vorzubeugen.“

Laut der Mediatorin Margreth Tews, die mehrere Betroffene betreut hatte, arbeitete der Gutachter mit Textbausteinen. Tews berichtete von drei konkreten Beispielen: „Wenn man diese drei Gutachten übereinanderlegt, sind die Gutachten deckungsgleich, inklusive Rechtschreibfehlern und Beistrichen. Nur die Namen wurden geändert.“

Anwalt: „Vorwürfe enttäuschter Väter“

Der Anwalt des beschuldigten Gutachters weist die Vorwürfe zurück und will sie vor Gericht widerlegen. Die Vorwürfe seien großteils von enttäuschten Vätern gekommen. Der Gutachter habe aber kein Motiv gehabt, falsche Gutachten zu erstellen, und er habe im Ermittlungsverfahren auch Unterstützung von drei Familienrichtern bekommen.

http://salzburg.orf.at/news/stories/2589452/
http://salzburg.orf.at/news/stories/2539134/
http://salzburg.orf.at/news/stories/2538727/

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#BEITRAG 2: Verfassungsrechtler kritisiert Gerichtsgutachter

Die Gerichtsgutachten von Psychologen und Psychiatern seien teils wertlos. Diese Kritik kommt vom Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Selbst Gefängnisaufenthalte würden dadurch ungerechtfertigt verhängt.

Anlass der vernichtenden Kritik ist die Anklage gegen einen Salzburger Gutachter aus dem Familienrecht. Diesem drohen bis zu drei Jahre Haft - mehr dazu in Familiengerichtsgutachter angeklagt (salzburg.ORF.at; 21.6.2013).

„Richter fragen häufig nicht näher nach“

Gerichtsgutachter seien oft die eigentlichen Richter, sagt der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Sie entscheiden also indirekt über Schicksale von Kindern und Erwachsenen - manchmal sogar darüber, ob und wie lange jemand im Gefängnis sitzt.

Doch die Qualität der Gerichtsgutachten im psychologischen und psychiatrischen Bereich sei sehr unterschiedlich: „Da gibt es Fälle von Begutachtungen, denen man auch als Laie ansehen kann, dass sie keinen wissenschaftlich hohen Wert haben beziehungsweise überhaupt wertlos sind. Da kommt dazu, dass sich Richterinnen und Richter häufig darauf verlassen und nicht näher nachfragen“, sagt Funk.

Besonders schwerwiegend sei das, wenn angebliche geistig-abnorme Rechtsbrecher weggesperrt werden. Ein Beispiel für besonders gravierende Folgen: Ein nur wegen gefährlicher Drohung zu sechs Monaten Haft Verurteilter, wurde wegen angeblicher paranoider Schizophrenie als gefährlich eingestuft und blieb zehn Jahre im Gefängnis.

Gutachter stehen unter massivem Druck

Der Psychiater Reinhard Haller schließt sich zum Teil der Kritik bezüglich mangelhafter Gutachten an: „Alle internationalen Untersuchungen besagen, dass etwa 50 Prozent der Untergebrachten nicht gefährlich sind.“ Laut einem Gerichtsgutachten-Geschädigtenverband sitzen in Österreich 450 Personen im sogenannten Maßnahmenvollzug.

Die Gutachter stünden unter massivem Druck, auf Nummer sicher zu gehen, sagt Reinhard Haller: „Wir haben in der Bevölkerung ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. Man sagt, dass man, wenn nur der geringste Zweifel und die geringste Wahrscheinlichkeit besteht, die Menschen sicherheitshalber hinter Mauern oder in Spitalsbetten bringen soll.“ Das sei auch etwas, das politisch zum Teil vorgegeben und mitgetragen werde.

Zugleich fordert Haller eine bessere Bezahlung für medizinische Gutachter, die oft pauschaliert nur mit 100 bis maximal 400 Euro entlohnt werden. Für eine verbesserte Ausbildung - speziell für forensische Gerichtsgutachter - habe etwa die Ärztekammer bereits durch ein neues Zusatzdiplom gesorgt.

http://salzburg.orf.at/news/stories/2589703/


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