Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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SPD-Drücker, Haustürwerbung: 250.000 € Bußgeld konsequent einklagen! (Off-Topic)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Thursday, 22.11.2012, 18:25 (vor 4181 Tagen) @ Referatsleiter 408

http://www.pfiffige-senioren.de/druecker.htm

Was für Vetreter gilt, gilt auch für Volkszertreter:

"LG Rostock vom 21.11.2010 (3 O 227/10). Ein Hausbesuch ist nach Auffassung der Richter ebenso wie Telefonwerbung nur nach vorheriger Einwilligung des Wohnungsinhabers zulässig. Denn von einem unbestellten Hausbesuch gehe mindestens eine ähnlich hohe Belästigung aus wie von einem unerwünschten Ansprechen in einem Telefonat."

Wäre mal was für die Verbraucherzentralen, die mahnen sowas nämlich gerne ab.
Theoretisch sind dafür Geldbußen von 50.000 bis 250.000 Euro im Wiederholungsfall möglich.

http://rechtssicheres-direktmarketing.de/index.php?nav=privatpresse#163

"Künftig bis zu 250 000 Euro Strafe pro Anruf
Illegale Telefonwerbung: Verbraucherschützer verklagen Hamburger Ökostromanbieter Lichtblick. Sollte die Klage erfolgreich sein, drohen künftig bis zu 250 000 Euro Strafe pro unerlaubten Werbeanruf."


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