Betrifft: Lentze (Recht)
Wir haben ja alle mitbekommen, daß Lentze von der feministischen Reichskulturkammer NRW mundtot gemacht werden soll. Dabei wurde in atemberaubender Weise angeführt a.) 'Jugendgefährdung',
b.) Aufstachelung zum Haß gegen die 'Bevölkerungsgruppe' der Frauen und deren Beleidigung, d.h., der § 130 StGB wurde gezückt, der Volksverhetzungs-§, der im Grunde nur bei antisemitistischen Äußerungen zieht.
Damit hatten sie Erfolg bei einem Amtsrichterlein, das erkennbar entklötet und sämtlicher Gesetze unkundig ist, vor allem zeitgeistkonform arschkroch.
Nun wäre aber Lentze nicht Lentze, wenn er sich das bieten ließe und so liegt die Sache beim OLG in Köln an, Verhandlung demnächst.
Bereits im Vorfeld haben die Knotzenfechte dort erkennen lassen, wie sie zu entscheiden gedenken, nämlich mit ein paar Abstrichen genauso. Dies ist nicht weiters verwunderlich bei dem derzeitig in der Justiz herrschenden Grad der geistigen Verfotzung.
Sehr gespannt sind wir deshalb auf die Begründung, warum den nun plötzlich die Geschlitzten kollektiv beleidigungsfähig sein sollen- bislang wurde das immer verneint, wenn es sich um Männer handelte, selbst Malice Asch. Warzer hat sich eine Abfuhr geholt (allerdings vor 30 Jahren, damals gab es noch so etwas wie eine Justz).
Sollte es sich nun herausstellen, daß das Merkmal 'Möse' ausreicht, um als beleidigungs- und verfolgbare Gruppe i.S. des § 130 anerkannt zu werden, können auch wir mit einer Klagewelle loslegen.
Bringt euch mal auf den aktuellen Stand, lest den ganzen Thread
http://weiberplage.de/index.php?id=5032
Die Sache hat ziemliche Brisanz.
Danke, Lentze!
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- Betrifft: Lentze -
Holger,
08.06.2013, 15:24
- Betrifft: Lentze -
Kalle Wirsch,
08.06.2013, 16:03
- Betrifft: Lentze - André, 08.06.2013, 19:35
- Betrifft: Lentze -
Kalle Wirsch,
08.06.2013, 16:03