In Art. 20 stehen noch ganz andere Sachen, die dem deutschen Volk systematisch verweigert werden: (Recht)
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen [..] ausgeübt.
Praxis:
Es gibt nur "Wahlen" und ein Wahlgesetz, während die gleichberechtigt vorgesehenen Abstimmungen wie in der Schweiz (für die es in der BRD trotz Art 20 GG nicht einmal ein Durchführungsgesetz gibt!) von unseren Politkriminellen aus gutem Grunde effizient verhindert werden.
Auch sonst finden sich im GG interessante Dinge:
Art. 146: Dieses Grundgesetz [..] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das wird im bis ins Mark korrupten BRD-System niemals passieren - dafür sorgt man schon. Genau aus diesem Grund hat Deutschland bis heute(!) eben keine vom Volk bestimmte "Verfassung", sondern vegetiert als Parteiendiktatur mit dem Provisorium "Grundgesetz" vor sich hin.
gesamter Thread:
- Art. 20 GG und FrauenQuote ..... verträgt sich das? -
Kalle Wirsch,
24.05.2013, 10:54
- In Art. 20 stehen noch ganz andere Sachen, die dem deutschen Volk systematisch verweigert werden: - Cyrus V. Miller, 24.05.2013, 22:13