Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nicht näher definierte radikale Aktionen (Familie)

Fiete @, Monday, 19.11.2012, 23:17 (vor 4147 Tagen) @ marhau

Nun ja, wer meint, durch Verweigerung von Barunterhalt "dem Verein der pösen Mammas" das Wasser ablassen zu können, denkt m.E. tatsächlich etwas kurz.
Die meisten latschen einfach zur Vorschusskasse des JA, beantragen einen "Beistand" nach §55 SGB VIII und bekommen so einen Großteil der Knete nachgeworfen.
Aber genau da fängt auch schon der nächste Aspekt an zu wirken. Denn es wird dadurch die entsprechende Kostenstelle aufgepumpt.
Und einen kleinen rechtlichen Aspekt hat die Sache auch noch. Mann wird z.B. möglw. vor Gericht geschleift, wo er zumindest versuchen kann, seine Sicht der Dinge darzulegen und den entsprechenden Schriftverkehr auch Dritten bekannt zu machen. In meinem Fall bspw. verweigere ich den Barunterhalt und jegliche Auskunft über meine Einkünfte mit der Begründung, daß ich voll unterhaltsfähig u. -willig bin und es keinen ernstzunehmenden Hinweis auf einen gegenteiligen Sachverhalt gibt. Zumindest hat das bis jetzt den Effekt, daß man noch nicht versucht hat, mich zu verklagen. Möglw. befürchtet man auch ein wenig, daß ansonsten herauskommen könnte, daß die Barunterhaltsforderung und somit auch der Vorschuss per se nichtig sein könnte, da Sorgeentzug und Umgangsausschluss keine rechtliche Grundlage haben.
Mal ganz abgesehen davon, daß man bei allen involvierten Institutionen sicherlich weiß, daß ich den Schriftverkehr dazu sofort öffentlich bekannt machen würde.
Und soooviel "Reklame" für die behördliche Willkür möchte man vielleicht doch nicht so richtig wirklich.

V. dh. ist ein wenig, gar nicht so wahrscheinliche, Erzwingungshaft, zumindest für sowieso- Hartz IV-Empfänger durchaus eine zu überlegende Option.
Eine "radikale Aktion" kann ich darin jedenfalls nicht entdecken, in dem was dazu geführt hat, allerdings schon.

Gruß..........Fiete

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