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Abgeordnetenwatch: Wesenstest für Richter gefordert (Vaeter)

Yussuf K., Monday, 13.05.2013, 22:38 (vor 3992 Tagen)
bearbeitet von Yussuf K., Monday, 13.05.2013, 22:45

Die Frage:

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

im Fall der verschleppten Marlene (3j.) ist Richter i.R. Rudolf Heindl Verfahrensbeteiligter. Er hat mehrfach Strafanzeigen gegen die Richter vom OLG Nürnberg und Richterin Sabine Thiermann vom AG Schwabach erstattet. Die Bayerische Justiz stellt in solchen Fällen keine Regulierungsmöglichkeiten – gar Richter – zur Verfügung, die sich an Ihrer Aussage [1] im Ansatz (am Kindeswohl oder an der UN-KRK) orientieren.

Wie aus der Dienstaufsichtsbeschwerde [2] und aus anderen Fällen öffentlich bekannt ist [3], gibt es keinen Hinweis darauf, dass RichterInnen in der Bay. Justiz an einem anderen Tag – einem anderen Bürger – in einem anderen Verfahren anders arbeiten oder anders ausgebildet sind.

Sie schrieben in [3] sinngemäß, es könne nicht an der Ausbildung der Richter liegen. Einen Handlungsbedarf zur Lernzielkontrolle sehen Sie derzeit nicht - die physische Teilnahme an Richterinnenweiterbildungen genügt.

Das Gesetz sieht weder eine Lernzielkontrolle noch einen Wesenstest mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen für die (von den Ministerpräsidenten und der regierenden Partei) auf Lebenszeit ernannten RichterInnen vor.

1. Können Sie sich vorstellen, eine Prüfung einzuführen, die einen Wesenstest mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen bei RichterInnen enthält? (Vergl. Intervalle wie bei LKW-Fahrer)

2. Können Sie sich vorstellen, sich auch im Fall der verschleppten dreijährigen Marlene dafür einzusetzen, das Verfahren an das tatsächlich zuständige Bundesland (Sachsen) abzugeben, um nicht weiteres kindschädliches und scheinbar oder tatsächlich rechtswidriges Verhalten weiterhin vertuschen zu müssen.

MfG

...... die Antwort:

Sehr geehrter Herr ,

für die Einführung von "Wesenstests" mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen bei Richterinnen und Richtern besteht aus meiner Sicht keinerlei Anlass. Regelmäßigen nicht-anlassbezogenen Untersuchungen stünde zudem die verfassungsrechtlich verbürgte richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Grundgesetz) entgegen.

Das Staatministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit auch keinerlei Einfluss auf den Verlauf gerichtlicher Verfahren nehmen und dementsprechend nicht veranlassen, dass ein Verfahren von einem Gericht an ein anderes Gericht abgegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Beate Merk, MdL

Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f370561.html#q370561

Was sich mir nicht so richtig erschließt, warum man denen zwar zur Darmspiegelung in den Arsch, nicht aber ins Hirn - wenn´s denn sichtbar krank ist - schauen darf. Bei manchen von denen ist da ja kein Unterschied. Das "hinten" soll deren Unabhängigkeit nicht beeinflussen, oben dagegen schon. Wie lässt sich das wissenschaftlich erklären? Irgendwie argumentiert die Mollatheuse Dr. Merk_in m. E. nach in der Sache nicht schlüssig.

Genauso widersprüchlich ist auch dieses bayr. Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Wären das getrennte Ministerien, müssten die Verbraucherschützer im Interesse der Bürger pausenlos auf das Justizministerium eindreschen. So bleibt nur die Feststellung, dass sich wohl niemand selbst ohrfeigen wird.


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