Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Feministische Überfliegerin (Allgemein)

Mus Lim ⌂ @, Thursday, 09.05.2013, 15:04 (vor 4005 Tagen) @ Oliver

Das war auch mein erster Gedanke, allerdings scheint der Fall nicht so klar zu sein.

Auf einer RTL-Seite wird diskutiert, dass die Frage so falsch gestellt war und somit keine der Antworten so richtig passte.

Eckart Langer
Im alten Rom machte der Senat die Gesetze, nicht der Tribun, welcher lediglich ein Vetorecht hatte und damit Gesetze verhindern konnte. Ein römischer Volkstribun hat in Rom niemals Recht gesprochen und schon gar nicht von der Tribüne. Selbst das Recht Gesetze zu verhindern ist später beschnitten worden. Gesetzesvorlagen die der Tribun als Vertreter der Plebejer einbrachte, mußten den Senat passieren, um wirksam zu werden.
Die Frage ist, ob man auf eine falsch gestellte Frage, eine richtige Antwort geben kann?!!!

Josef Reimers
Jauchs Hinweis, Tribüne leite sich von tribunal ab, ist nicht korrekt. Beide Begriffe gehören einer großen Begriffsfamilie an zu der Wörter wie tribus - römischer Bezirk -, tribunus - röm. Beamte mit verschiedenen Aufgaben -, tribuere - zuteilen. Das Tribunal ist im alten Rom ein erhöhter Amtssitz unter freiem Himmel.Auf ihm nehmen Beamte bei Amtshandlungen Platz. Es können auch Richter sein, was in der lateinischen Literatur nur selten belegt ist. Der Bezug zum Begriff Tribun legt tatsächlich die Antwort D nahe, da der tribunus aerarius Gelder auszahlte. Das Tribunal als Gerichtshof stammt erst aus der Neuzeit; Schiller: Die Szene wird zum Tribunal. M.E. lag insgesamt die Studentin richtiger als Jauchs Redaktion.

Von Lichtenstein
Die Antworten sind alle falsch. "Tribüne leitet sich vom römischen Wort tribun ab", soweit ok, aber was heisst "tribun" denn? Dies ist im Römischen Reich kein einheitlicher Begriff gewesen, sondern es gab etwa den tribunus cohortis (Tribun/Vorsteher einer militärischen Kohorte), tribunus aerarius (Zahlmeister), tribunus plebis (Volkstribun, Schutzbeamter des Plebejerstandes) uvm. Die Bedeutung tribun(us) auf "Recht sprechen" zu reduzieren ist ein kollosaler Irrtum, so gesehen ist diese Bedeutung noch die unwahrscheinlichste. Da würde eher Antwort D in Frage kommen, da sich "tribunus" vom lateinischen Verb "tribuere" ableitet, welches soviel heißt wie "verteilen/schenken/verleihen". Die Jura-Studentin lag also gar nicht falsch, denn Antwort B ist von der Bedeutung her am unwahrscheinlichsten.

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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