Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126030 Einträge in 30873 Threads, 293 registrierte Benutzer, 304 Benutzer online (1 registrierte, 303 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Alte Frauen gehören durchaus zum "männlichen Beuteschema"! (Männer)

Kalle Wirsch, Saturday, 27.04.2013, 16:33 (vor 4025 Tagen)

Nun sage mal einer, dass Männer was gegen eine Ehe hätten. Alte Weiber, Kinderwunsch unrealisierbar scheinen doch in das Beuteschema von bestimmten Männern zu passen. Bleibt abzuwarten, wann diese Männer ihre daraus resultierenden Ansprüche geltend machen.

Fall 1: "Inder statt Kinder" *****************************

"Eine aus Kasachstan stammende, mittlerweile aber eingebürgerte Frau wandte sich zwecks Partnerfindung an ein Heiratsinstitut. Diesem händigte sie leichtsinnigerweise Kopien ihrer Geburtsurkunde und ihres deutschen Passes aus.

Das Institut schickte einen Inder bei ihr vorbei, der aber nicht ihren Gefallen fand (zu schmächtig).

Einige Zeit später erhielt sie Post vom Standesamt in Banja Luka (Bosnien-Herzegowina): Gratulation zur Hochzeit und Übersendung einer Heiratsurkunde (mit dem schmächtigen Inder).

Nun steckt sie im Schlamassel:

Eine Scheidung wäre nur möglich, wenn eine gültige Ehe vorliegt. Sie sagt, sie war zum Hochzeitstag nicht in Banja Luka. Das bayerische LKA kommt zu dem Ergebnis, die Unterschrift der Frau auf den Heiratspapieren sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit" gefälscht.

Ein Antrag auf Feststellung, dass eine Ehe nicht besteht (§ 121 Nr. 3 FamFG) hatte bislang aber auch keinen Erfolg, weil das Konsulat von Bosnien-Herzegowina und der Standesbeamte in Banja Luka die Echtheit der Heiratsurkunde bestätigt haben.

Der Fall liegt auf Eis, das Familiengericht will abwarten, was die staatsanwaltlichen Ermittlungen ergeben.

PS: Der indische Bräutigam war bei der Hochzeit unstreitig nicht zugegen. Bosnien-Herzegowina erlaubt die Handschuh-Ehe und der Inder hatte schriftlich der Hochzeit per notarieller Vollmacht zugestimmt."

[Link]

Möglicherweise muss die Frau bald die Unterhaltsansprüche ihres Mannes befriedigen. Der könnte hier ggf. sogar mit "VKH ohne Ratenzahlung" vor Gericht ziehen. Jaja, die Inder, die können eben nicht nur vergewwaltigen.


Fall 2: "Alternder Rechtsanwalt und Ossi-Diva" *****************************

"Regina Thoss (66) aus Berlin lebt gegenwärtig in einem heftigen Scheidungskrieg. Die besonders im Osten Deutschlands sehr bekannte Schlagersängerin trennt sich von dem Mann, den sie als einen ihrer Fans kennengelernt und 2006 auf Hawaii geheiratet hatte. Er wehrt sich jetzt offenbar gegen die Trennung und konfrontiert sie mit Drohungen, Anzeigen und finanziellen Forderungen. Schon die erste Ehe des Schlagerstars scheiterte, auch eine langjährige Beziehung zu einem Mitglied ihrer Band zerbrach. Doch Regina Thoss, die bereits ein Leben lang die Liebe besingt und mit dem Titel „Die Liebe ist ein Haus“ ihren größten Hit landete, will nicht akzeptieren, dass sie selbst in der Liebe kein Glück haben sollte. Sie glaubt weiter fest daran und hofft, doch noch den richtigen Mann fürs Leben zu finden. Mit ihrem neuen Titel „Für die Liebe ist es nie zu spät“ drückt sie diese Einstellung aus."

[Link 1] [Link 2]

Naja, der Typ ist halt ein typischer Anwalt, der ist es gewohnt vom Streit zu profitieren und dadurch Einkommen zu erwirtschaften. Wenn die Mandanten ausbleiben, dann muss man das eben selbst in die Hand nehmen und einen Fall schaffen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum