Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126074 Einträge in 30895 Threads, 293 registrierte Benutzer, 203 Benutzer online (0 registrierte, 203 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

#Gewalt: Polizei und Staatsanwaltschaft werden zu Tätern! (Gewalt)

Yussuf K., Friday, 26.04.2013, 15:53 (vor 4030 Tagen)

Fall 1: Münchener Staatsanwaltschaft klagt erst einmal das Gewaltopfer an und stellt das Verfahren gegen die Täter ein

Bernd Kastner berichtet heute in der Süddeutschen über einen Fall, der Dank des OLG München noch einmal glimpflich ausgegangen ist. StA und Generalstaatsanwaltschaft waren mit oberflächlichen polizeilichen Ermittlungen zufrieden, und klagten das von einem Supermarktinhaber zusammengeschlagene Opfer wegen Ladendiebstahls und falscher Verdächtigung an.

Obwohl die konkreten Verletzungen des Opfers auf anderes hinwiesen, glaubten Polizei und Staatsanwaltschaft den Beteuerungen der Täter, das Opfer sei ein Ladendieb, der bei der Flucht gegen eine Wand gelaufen sei. Ein beantragtes rechtsmedizinisches Gutachten wurde mehrfach abgelehnt, das Verfahren gegen die Täter eingestellt.

http://blog.beck.de/2011/10/04/muenchener-staatsanwaltschaft-klagt-erst-einmal-das-gewaltopfer-an-und-stellt-das-verfahren-gegen-die-taeter-

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/supermarktmitarbeiter-verpruegeln-kunden-opfer-unter-verdacht-1.1154630


Fall 2: Polizeibeamter schlägt gefesselte Frau in Polizeigewahrsam - aus Notwehr

Die Presse berichtet über ein Vorkommnis im Münchener Polizeigewahrsam, das, wenn die Berichte zutreffen, geeignet ist, das Vertrauen in die Polizei auf eine harte Probe zu stellen:

Eine wehrlose Frau (gefesselt und von mehreren Beamten festgehalten) wurde mit einem so kräftigen Faustschlag ins Gesicht traktiert, dass zwei Frakturen die Folge gewesen sein sollen.

Nun heißt es zur Verteidigung, der Polizeibeamte habe in Notwehr gehandelt.

Ehrlich gesagt genügt meine Phantasie kaum, mir in der geschilderten Situation eine Notwehrlage (des Polizisten!) nach § 32 StGB vorzustellen, geschweige denn, dass - einmal die "Bedrohungssituation" durch die Frau als wahr unterstellt - ein derart hochgradig aggressives Vorgehen "erforderlich" gewesen sein soll, um den drohenden Angriff zu stoppen. Und, mal abgesehen vom Strafrecht möchte ich - ehrlich gesagt - als Bürger nicht Beamten begegnen, die meinen, sie dürften aus Notwehr in so einer Situation einer jungen Frau das Gesicht demolieren.

http://blog.beck.de/2013/02/07/polizeibeamter-schl-gt-gefesselte-frau-in-polizeigewahrsam-aus-notwehr

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/nach-vorwuerfen-gegen-muenchner-polizei-beamte-verstricken-sich-in-widersprueche-1.1593174

http://www.merkur-online.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/mm-fausthieb-polizei-wache-wirft-viele-fragen-2736564.html

[image]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum