Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Scheinbar in diesem Sachsen generell so üblich! (Recht)

Kalle Wirsch, Friday, 05.04.2013, 08:56 (vor 4033 Tagen) @ Referatsleiter 408

"In seiner Erklärung griff Eisenberg die Staatsanwaltschaft heftig an. Einzelne Tatvorwürfe seien "erstunken und erlogen", andere "böswillig". An mehreren Stellen könne er nachweisen, dass die von der Staatsanwaltschaft in der Anklage behaupteten Äußerungen und Handlungen Königs schlicht und einfach unwahr seien. So habe dieser beispielsweise am 19. Februar um 8.45 Uhr gar nicht an einem bestimmten Ort in Dresden sein können, wie die Anklage behaupte, da aus Polizeiquellen ersichtlich sei, dass König dort erst um 9.07 Uhr eingetroffen sei.

Staatsanwaltschaft "zu faul"
Insgesamt zeige die Anklage "einen massiven Amtsmissbrauch der Ermittlungsbehörden", sagte Eisenberg weiter. Sie sei von den Vorurteilen der Staatsanwaltschaft gegen König geprägt und enthalte zusätzlich schwere handwerkliche Fehler.

Zuvor hatte er bereits vor der Anklageverlesung die Staatsanwaltschaft scharf kritisiert. Eisenberg hatte der Anklagevertreterin vorgeworfen, schon vor Beginn der Ermittlungen in seinem Mandanten "den Teufel auf Erden" gesehen zu haben, der über Dresden gekommen sei. Während der Ermittlungen sei die Staatsanwaltschaft darüber hinaus "zu faul" gewesen, wichtige Tatsachen zu ermitteln.

Anwältin beklagt diffuse Anklageschrift
Die Anklageschrift sei zudem durch zahlreiche Bewertungen ausgeschmückt worden. Diese hätten nur den Zweck, "Stimmung gegen den Angeklagten zu machen", sagte Königs zweite Anwältin, Lea Voigt. Überdies sei die Anklageschrift diffus und werfe dem Angeklagten keine konkrete Straftat vor, sondern beschreibe lediglich das Demonstrationsgeschehen in Dresden am 19. Februar 2011.

Mir ist dabei erst einmal egal, welcher politischen Richtung dieser Pfarrer angehört, denn der Umgang der Justiz mit dem Bürger als Fakt ist bezeichnend.

Quelle


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