Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Angstmacher und Märchenerzähler (Allgemein)

Pack, Saturday, 13.04.2024, 14:50 (vor 17 Tagen)

Grünen-Justizexperte Till Steffen
"Das könnte Menschenleben kosten"

Zum Glück haben seine geflüchteten Kinder noch keine Menschenleben gekostet.

Sollte die AfD verboten werden? Die Ampelspitzen wollen sich bisher nicht festlegen. Für den früheren Hamburger Justizsenator und Grünen-Politiker Till Steffen spricht viel dafür.

Es ist ruhig geworden. Erstaunlich ruhig. Viele Wochen diskutierte das politische Berlin Anfang des Jahres darüber, ob es ein AfD-Verbotsverfahren braucht. Nach den Recherchen von "Correctiv" zum Potsdamer "Geheimtreffen" wurde hin und her argumentiert: Muss man es angehen oder nutzt es der AfD am Ende nur? Und wenn ja, wann ist der richtige Zeitpunkt?

Seit einigen Wochen ebbt die Debatte ab. Was weniger damit zu tun hat, dass die AfD keine neuen Argumente liefert. Sondern wohl mehr damit, dass sich die Ampelkoalition bislang nicht klar positioniert: Will sie einen Verbotsantrag – oder nicht?

Till Steffen kennt die Zweifel, die Hürden und die Gefahren genau. Der promovierte Jurist war viele Jahre Justizsenator in Hamburg und Anwalt. Seit der vergangenen Wahl ist er für die Grünen Parlamentarischer Geschäftsführer im Bundestag. Er ist optimistischer als einige seiner Ampelkollegen, wie sich im Gespräch mit t-online zeigt. Und findet: Der Bundestag sollte bald darüber diskutieren.

t-online: Herr Steffen, gehört die AfD aus Ihrer Sicht verboten?

Till Steffen: Vor einigen Monaten hatte ich noch die Hoffnung, dass sich die AfD mäßigen könnte. Jetzt sieht man: Sie haben sich für die Radikalisierung entschieden. Wer Maximilian Krah als Spitzenkandidaten für die Europawahl aufstellt, der hat seinen Weg gewählt. Und es gibt allein in den vergangenen Wochen eine Reihe von Meldungen, die eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD nahelegen.

Welche meinen Sie?

Es deutet viel darauf hin, dass einige Abgeordnete aus Russland finanziert werden, siehe den Fall Petr Bystron. Die "Remigrations"-Ideen werden breit geteilt und laufen darauf hinaus, viele Mitmenschen zu schikanieren und zu vertreiben. Die AfD ist offenkundig ein Sammelbecken für politische Gewalttäter. Und wir haben einen Spitzenkandidaten der AfD in Brandenburg, Hans-Christoph Berndt, der offen sagt, dass er den Parteienstaat abschaffen will. Das sind schon ziemlich viele Anhaltspunkte für Dinge, die mit unserer Verfassung nicht vereinbar sind.
Die AfD würde dem entgegnen, diese Dinge seien nicht bewiesen, aus dem Zusammenhang gerissen oder Einzelfälle, die eben nicht für die Gesamtheit der Partei stünden.

Das würde sie vermutlich. Die Hauptaufgabe bei einem Verbotsverfahren ist tatsächlich, darzulegen, dass es eine strukturelle Verfassungsfeindlichkeit in der AfD gibt. Das kann das Bundesamt für Verfassungsschutz besser als wir Abgeordneten. Und unsere Gerichte klopfen anschließend ab, ob dessen Einstufungen rechtsstaatlich einwandfrei sind. Genau das passiert gerade in dem Verfahren am Oberverwaltungsgericht Münster.

Dort wird verhandelt, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf.

Genau. Diese Verhandlung verfolgen viele in der Ampel sehr aufmerksam, wenn es um die Frage eines Verbots geht.

Führende Ampelvertreter ziehen sich gerne auf den Standpunkt zurück, das Ganze sei eine juristische Frage. Machen sie es sich damit nicht zu leicht? Der erste Schritt zu einem Verbot ist ja eine politische Entscheidung: Stellt man einen Verbotsantrag oder nicht.

Es ist natürlich auch eine politische Entscheidung. Ein politisches Organ, also die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat, muss eine Entscheidung treffen. Sie haben da eine Wächterrolle für unsere Demokratie, nur durch ihre Entscheidung kann das Bundesverfassungsgericht aktiv werden. Deswegen kann sich die Politik vor dieser Aufgabe nicht drücken.

Warum hat man dann den Eindruck, dass einige in der Ampel das tun?

Weil man einen Verbotsantrag nicht einfach mal so stellt. Die Grundlage müssen sehr gründliche Untersuchungen sein, die rechtlich stichfest sind. Dafür ist das Urteil in Münster absolut notwendig.
Dort geht es aber nur darum, ob der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als Verdachtsfall einstuft. Das ist doch etwas anderes als die Frage, ob sie verboten gehört.

Ein bisschen vereinfacht gesagt: Nein.

Das müssen Sie erklären.

Die Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Für ein Parteiverbot ist die Voraussetzung einerseits die Verfassungsfeindlichkeit. Dafür könnte das Urteil von Münster also eine Grundlage bilden. Andererseits müsste der "aggressiv kämpferische" Charakter der Bestrebungen festgestellt werden.

Das Letztere gilt oft als noch schwerer nachzuweisen.

So eindeutig stimmt das nicht. "Aggressiv kämpferisch" klingt, als müsste die AfD gleich eine Kampftruppe aufbauen. Wir haben über die Gewalttäter in ihren Reihen gesprochen, auch dafür gibt es also Indizien. Aber das zu beweisen, ist gar nicht nötig, um dieses Kriterium zu erfüllen. Das hat man unter anderem beim NPD-Verbotsverfahren gesehen.

Das Verbot ist damals gescheitert, weil die NPD dem Gericht zufolge inzwischen zu klein war, um der Demokratie wirklich gefährlich zu werden.

Genau. Später wurde der NPD trotzdem die Parteienfinanzierung entzogen. Das Spannende an den Entscheidungen ist, dass das Verfassungsgericht sehr deutlich gemacht hat, dass allein die Programmatik ausreichen kann, um auch den "aggressiv kämpferischen" Charakter zu belegen. Zum Beispiel durch die geplante Entrechtung von Menschen mit Migrationshintergrund.

Allerdings hatte die NPD ihre verfassungsfeindlichen Pläne im Parteiprogramm stehen. Das Programm der AfD dürfte hingegen nicht ausreichen, ihr das nachzuweisen.

Das stimmt. Aber auch da ist das NPD-Verfahren interessant. Das Verfassungsgericht hat sich nämlich nicht auf das Programm verlassen. Es hat Aussagen von Mitgliedern und Unterstützern herangezogen – unter der Voraussetzung, dass sich die Partei nicht deutlich von ihnen distanziert hat. Also hat das Gericht genau das getan, was es bei der AfD wohl auch tun müsste.


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Till Steffen, Mitglied der ÜBER1000KLEINEJUNGENMISSBRAUCHERPARTEI


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