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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Achtung Feindsender: "Rat der Europäischen Union untersagt jede Verbreitung von RT und Sputnik" (Allgemein)

Mr.X, Thursday, 03.03.2022, 11:11 (vor 811 Tagen)

Adolf Hitler, der bekannteste Österreicher aller Zeiten, war eigentlich bisher der einzige, der den Deutschen ausländische Radio-Nachrichten verboten hatte. Wir erleben nun die massive Steigerung zum Ober-Nazi Adolf. Der ausländische TV-, Radio-, Print- und Internetnachrichtensektor ist betroffen. An TV und Internet hätte sich nicht einmal Hitler rangewagt, dazu steckte offenbar noch zu viel Demokrat in diesem Berufs-Nazi. Und die üblichen Verschwörungsschwurbler, die das Gegenteil behaupten sollen bitteschön Beweise liefern, wie der Adolf Internet und TV zensiert hatte, bevor sie hier gleich wieder versuchen ihren Hass und Hetze auszukübelen.

Fazit: Zensur ist bereits stärker in die Medienwelt eingefressen als unter den Nazis. Oder anders gesagt: Die Nazis waren harmlos gegen die EU und deren größte FührerIN aller Zeiten, namentlich, Lügen-Uschi.

Weil viele bereits nur noch schleppend rein kommen, hier die Sicherheitskopie:

02.03.2022
Rat der Europäischen Union untersagt jede Verbreitung von RT und Sputnik
Der Rat der Europäischen Union hat heute eine Verordnung veröffentlicht, nach der jede Verbreitung der Sendungen und Inhalte von RT und Sputnik untersagt ist. Die Verordnung trat mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Verbreitung der Sender RT und Sputnik ist in der EU ab sofort verboten. Die Maßnahme trat am Mittwoch mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Umgesetzt werden muss sie von den Medienregulierern der EU-Staaten.
Die jetzt veröffentlichte Verordnung des Rates der Europäischen Union ändert die seit 2014 geltende Verordnung des EU-Rates Nummer 833/2014 "Über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren". Mit ihr wurden Handelsbeschränkungen eingeführt, die bis heute gelten. In der Zwischenzeit gab es mehrere Änderungen dieser Verordnung, zuletzt am 25. Februar 2022, mit welcher der russische Finanzsektor sanktioniert wurde.
Die jetzt veröffentlichte Änderung ist in derartiger Eile beschlossen worden, dass sie zahlreiche Fragen offen lässt. So ist unklar, ob sich das Ausstrahlungsverbot auf Rundfunk und Fernsehen erstreckt oder auch auf textliche Online-Angebote, die eigentlich keiner Regulierung unterliegen. Unklar ist, an wen sich die Verordnung richtet, denn der Begriff des "Betreibers" ist weder in der jetzt beschlossenen Änderung noch in vorausgehenden Fassungen definiert.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) betrifft die aktuelle Strafmaßnahme alle Verbreitungswege "von RT und Sputnik" in der EU, etwa per Kabel, Satellit oder Internet. Betroffen seien auch RT-Ableger etwa auf Deutsch oder Französisch. Bereits seit vergangener Woche ist RT-Chefredakteurin Margarita Simonjan mit EU-Sanktionen belegt. Unter anderem ist ihr – wie auch zahlreichen anderen russischen Journalisten – die Einreise in die EU verboten worden.
Die RT- und Sputnik-Journalisten selbst sollen nicht daran gehindert werden, ihrer Arbeit nachzugehen, wie EU-Beamte betonten. Die Sanktionen seien auch sehr sorgsam ausgearbeitet worden, hieß es angesichts von Sorgen über mögliche Einschnitte in die Pressefreiheit.
Die Sanktionen gegen RT und Sputnik sollen zeitlich befristet sein und nur so lange andauern, "bis die Aggression gegen die Ukraine beendet ist und die Russische Föderation und ihre Medien ihre Propagandaaktionen gegen die Union und ihre Mitgliedstaaten eingestellt haben", sagte ein EU-Beamter.
Der Facebook-Konzern Meta und die Video-App TikTok beschränkten bereits den Zugang zu Inhalten von RT und Sputnik in der EU.

Mehr zum Thema - Ursula von der Leyen: EU will RT, Sputnik und deren Tochtergesellschaften verbieten


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