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Väternotruf darf auf Website weiter Informationen über Richter verbreiten. (Gesellschaft)

Yussuf K., Tuesday, 12.03.2013, 14:41 (vor 4035 Tagen)

Dämpfer für den Datenschutz

Wenn man auf die Internetseite von Peter Döring schaut, so wird schnell klar: Der Mann muss eine Wut auf die deutsche Justiz haben. Die Bundesregierung heißt dort nur Bundesverzierung, das oberste deutsche Gericht Bundesverpassungsgericht. Der Umgang der Gerichte mit Vätern wird heftig gerügt – und www.vaeternotruf.de ist deren Infozentrale.

Peter Döring war früher selbst ein solcher Vater; im Jahr 2004 hatte der Tagesspiegel über ihn berichtet. Seine Ex-Freundin hatte den gemeinsamen Sohn in Berlin von der Schule abgeholt und war mit ihm nach Speyer verschwunden, ohne ein Wort. Bis dahin hatte sich meistens Döring um das Kind gekümmert.

Da er nicht mit der Kindsmutter verheiratet war, interessierte das die Gerichte bei seiner Klage auf ein Umgangsrecht nicht. Er verlor in allen Instanzen.

Im Lichte dieser Niederlagen begannen Döring und andere, auf der Seite vaeternotruf.de Informationen über Richter an allen deutschen Gerichten zusammenzutragen. Und zwar nicht nur Name, Position und Geburtsjahr, sondern auch den genauen Geburtstag, Hobbys, Interessen und private Aktivitäten. Bei Namensgleichheiten wurden Verknüpfungen hergestelllt mit dem Zusatz „Namensgleichheiten (…) sind mit Sicherheit rein zufällig“. Auch wird dort spekuliert. Bei einer namentlich genannten Berliner Richterin heißt es etwa, im Handbuch der Justiz von 2002 heiße sie noch Mönnich, sie habe wohl geheiratet. Bei einer anderen steht, sie sei „offenbar zwischenzeitlich geschieden“. Das ging dem Berliner Datenschutzbeauftragten zu weit. Am 19. November 2010 ordnete er an, dass Döring die Daten entfernen müsse. Dagegen klagte der – mit teilweisem Erfolg.

Wilfried Peters, Vorsitzender der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts, sagte bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag, er habe das Gefühl, das sei etwas viel der Fürsorge des Datenschutzbeauftragten für die Richterschaft. „Der Kläger versucht so, einem möglichen Vorverständnis der Richter auf die Spur zu kommen“, so Peters weiter. Wer den Richterberuf ausübe, der müsse damit umgehen können, dass er Gegenstand relevanten öffentlichen Interesses sei. Man wolle nun einmal wissen, mit wem man es zu tun habe.

Am Ende der Verhandlung stand eine Einigung. Der Datenschutzbeauftragte hebt die Punkte eins und drei seines Verbots auf; Punkt zwei wird akzeptiert, damit ist der Rechtsstreit erledigt. Döring darf künftig weiterhin bei Namensgleichheit Querverbindungen herstellen; auch Daten zu sozialen Aktivitäten von Richtern darf er weiterhin einstellen. Infos über deren persönliche Lebensverhältnisse muss er aber streichen – hier dürfen nur Name, Vorname, Geburtsjahr, Position und Datum des Eintritts in den Justizdienst genannt werden. Nicht mehr der genaue Geburtstag – auch wenn Döring den für relevant hielt, weil man dann das Sternzeichen des Richters kenne.

http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/component/content/article/1-aktuelle-nachrichten/379-vaeternotruf-darf-auf-website-weiter-informationen-ueber-richter-verbreiten.html


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