§ 235 StGB (Kindesentzug) wird bei Frauen nie angewandt! (Recht)
Lest euch mal durch, was dieser Paragraph besagt: http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
Mal abgesehen davon, dass dort fortwährend in sexistischer Weise nur von "Tätern" die Rede ist, kann nicht behauptet werden, dass dieser Paragraph irgendwann mal gegen eine Frau angewandt wurde. Weibliche Täterschaft wurde schon in der Phase der Gesetzgebung grundsätzlich ausgeschlossen. Daran lässt sich schon erkennen, wie lange der Feminismus direkt Einfluss auf die Justiz (theoretisch Gewaltenteilung!!) genommen hat.
Zu Abs. 7 wird es nie kommen, weil der feministische Rechtsstaat keinerlei Interesse daran hat, dass die Rechte von Frauen beschnitten werden.
Väter/Männer sind in diesem Land der letzte Dreck.
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- § 235 StGB (Kindesentzug) wird bei Frauen nie angewandt! -
Yussuf K.,
03.03.2013, 11:45
- § 235 StGB (Kindesentzug) wird bei Frauen nie angewandt! - Newman, 03.03.2013, 14:36