Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Die Akte Nina" - Jugendamt Stuttgart räumt ein: Kind entwicklungsgestört

Christine ⌂, Tuesday, 06.01.2009, 14:40 (vor 5582 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um freundliche Beachtung der beiliegenden Pressemitteilung und Weiterleitung an Ihre Verteiler.


PM Online: http://pressemitteilung.ws/node/144133

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Pressemitteilung vom 04.01.2008

Fall Nina Veronika: Jugendamt Stuttgart räumt ein: Kind entwicklungsgestört

Stuttgart. In dem brisanten Sorgerechtsfall um das kleine Mädchen Nina Veronika, das mittlerweile seit fast einem Jahr von seinen Eltern zwangsgetrennt leben muss, beginnt nun offenbar das Jugendamt Stuttgart seine Inkompetenzen und Fehler einzuräumen.

Dem Redaktionsbüro Stuttgart liegt ein entsprechendes Schreiben vor, in welchem dem Mädchen vom Jugendamt Stuttgart deutliche Bindungsstörungen attestiert werden. Diese Bindungsstörungen seien von den Pflegeeltern beobachtet worden.

Nina Veronika zeige eine "besorgniserregende Entwicklungssituation" - einen Zustand, auf den das Jugendamt Stuttgart von den leiblichen Eltern bereits im September und mehrfach, auch schriftlich vergeblich hingewiesen wurde.

Noch im Oktober 2008 hieß es von seiten des Jugendamtes Stuttgart laut Untersuchungsheft: "Aufhol-Entwicklung seit 01.08.2008 überdeutlich!!!" Angeblich stamme diese Bemerkung von dem behandelnden Kinderarzt. Dass dieser Kinderarzt -in der ansonsten geweißten Kopie- genau dieselbe Handschrift hat wie der Amtsvormund, dürfte mehr als ungewöhnlich sein.

Im Schreiben vom 22.12.2008 beruft sich das Jugendamt Stuttgart dann zwar auf dieselbe Untersuchung, allerdings handelt es sich nunmehr plötzlich nicht mehr um einen Kinderarzt, sondern um eine Kinderärztin, die deutliche Bindungsstörungen diagnostiziert haben will. Von der "Aufhol-Entwicklung" ist dafür nichts mehr zu lesen.

Die Entwicklungsstörungen des Mädchens, die ausschließlich auf seine mangelhafte Pflege in der mittlerweile fast einjährigen Fremderziehung des Jugendamtes Stuttgart zurückgehen dürften, sollen nun im Februar/März 2009 in einem Sozialpädiatrischen Zentrum diagnostiziert werden. Meist gehen solche Untersuchungen mit der Verschreibung von Psychopharmaka einher. Ob solche Medikation kindeswohldienlich ist, muss hinterfragt werden.

Offenbar waren und sind auch die jetzigen Pflegeeltern nicht in der Lage, die Entwicklungsstörungen rechtzeitig selbst zu erkennen, denn sie mussten vom Jugendamt Stuttgart erst um Handlungen "gebeten" werden. Auch für die ihnen gegenüber gezeigten "Wutausbrüche" des Mädchens könnten sie keinen Anlass erkennen.

Das Kind möge es nicht, wenn zuviel Nähe zu seinen "Bezugspersonen" entstehe, so das Jugendamt Stuttgart - vielleicht ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Mädchen genau spürt, dass es grundlos nicht bei seinen Eltern ist.

Das Kind seinen leiblichen Eltern zurückzuführen, kommt aber für das Jugendamt Stuttgart offenbar unter keinen Umständen in Betracht - als Betreff in dem vorliegenden Schreiben findet sich: "Antrag auf Aussetzung der Umgangskontakte".

Hintergrund: Es gibt zahlreiche eindeutige Anhaltspunkte, dass das Jugendamt Stuttgart sowie auch das Familiengericht Stuttgart-Bad Cannstatt im vorliegenden Fall die Gesetzesgrundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des BGB, des Grundgesetzes, der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen sowie der Menschenrechte und Elternrechte massiv verletzt.

Der beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt anhängige Sorgerechtsfall Nina Veronika liegt zwischenzeitlich auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg vor und wird dort beobachtet.

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Das Redaktionsbüro
Postfach 150148
70075 Stuttgart
Website: www.mosuch.de
E-Mail: contact@mosuch.de
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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