Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Petition zu Qualifikations-Mindeststandards für famlilienpsychologische Sachverständige (Hinweise - Termine)

FemokratieBlog ⌂, Tuesday, 10.04.2012, 18:00 (vor 4371 Tagen)

Petition: Familienrecht – Qualifikations-Mindeststandards für famlilienpsychologische Sachverständige vor Gericht

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge für die Qualifikation von familienpsychologischen Sachverständigen vor Gericht Mindeststandards schaffen, die eine Approbation ein­schließen.

Begründung

Die Beschwerden über unqualifizierte, nicht neutrale oder „aus dem Bauch heraus” arbeitende Sachverständige bei familiengerichtlichen Fragestellungen sind so häufig und gravierend, dass die Ablehnung jeder Kritik mit dem Argument, es handele sich bei den Beschwerdeführern um in der Eitelkeit gekränkte, querulatorische Gutach­tenverlierer nicht mehr berechtigt erscheint. Bei der Sachverständigentätigkeit für das Familiengericht gibt es schwerwiegende Mängel, die über „Einzelfälle” weit hinausge­hen.

Qualifikation – fehlende Mindeststandards, Transparenz und Objektivität

Die fachliche Qualifikation sog. „familienpsychologischer Sachverständiger” ist nir­gends transparent und nachvollziehbar geregelt ist und realiter bestehen offenbar kei­nerlei Anforderungen außer einem abgeschlossenen Psychologiestudium. Dies ist als Qualifikation in keiner Weise ausreichend.[..]

Weiterlesen > http://femokratie.com/petition-famlilienpsychologische-sachverstaendige/04-2012/


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