Petition zu Qualifikations-Mindeststandards für famlilienpsychologische Sachverständige (Hinweise - Termine)
Petition: Familienrecht – Qualifikations-Mindeststandards für famlilienpsychologische Sachverständige vor Gericht
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge für die Qualifikation von familienpsychologischen Sachverständigen vor Gericht Mindeststandards schaffen, die eine Approbation einschließen.
Begründung
Die Beschwerden über unqualifizierte, nicht neutrale oder „aus dem Bauch heraus” arbeitende Sachverständige bei familiengerichtlichen Fragestellungen sind so häufig und gravierend, dass die Ablehnung jeder Kritik mit dem Argument, es handele sich bei den Beschwerdeführern um in der Eitelkeit gekränkte, querulatorische Gutachtenverlierer nicht mehr berechtigt erscheint. Bei der Sachverständigentätigkeit für das Familiengericht gibt es schwerwiegende Mängel, die über „Einzelfälle” weit hinausgehen.
Qualifikation – fehlende Mindeststandards, Transparenz und Objektivität
Die fachliche Qualifikation sog. „familienpsychologischer Sachverständiger” ist nirgends transparent und nachvollziehbar geregelt ist und realiter bestehen offenbar keinerlei Anforderungen außer einem abgeschlossenen Psychologiestudium. Dies ist als Qualifikation in keiner Weise ausreichend.[..]
Weiterlesen > http://femokratie.com/petition-famlilienpsychologische-sachverstaendige/04-2012/
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