Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Angst der LehrerINN vor Häseken und die Folgen dessen

der_quixote, Absurdistan, Thursday, 29.04.2010, 03:11 (vor 5083 Tagen)

Vechta (km) - In der Geschwister-Scholl-Schule in Vechta, einer Haupt-und Realschule, die als Ganztagsschule ausgebaut ist, haben zwei 14-jährige Schülerinnen der Klasse 9 Rc am 18. September letzten Jahres Hasen an die Wandtafel des Klassenzimmers gemalt. Dadurch fühlte sich die Lehrerin, die Angst vor Hasen hat, gemobbt. Sie verklagte eine Schülerin, die das Geschehen in Gang gesetzt haben soll, auf Unterlassung. Vor dem Zivilgericht des Amtsgerichtes Vechta führte Richter Hermann Pieper dazu am Dienstag eine mündliche Beweisaufnahme durch. Das Verfahren wird fortgesetzt.
Zum Schuljahresbeginn 2009 kam eine 14-jährige Schülerin von der Haupt- und Realschule Goldenstedt an die Vechtaer Schule und erhielt dort in einem Fach die Lehrerin, die sie aus Goldenstedt kannte. Die Schülerin erzählte in der Pause ihren Mitschülerinnen, dass diese Lehrerin Angst vor Hasen habe. Zwei der Mädchen malten daraufhin Hasen an die Tafel. "Aus Spaß und Neugier", erklärten sie vor Gericht. Gehört habe man auch, dass die Lehrerin "durchdrehe" und die Klasse verlasse. "Wir wollten sehen, ob das stimmt, wollten wissen, wie die Lehrerin reagiert."
Schulleiter Hartmut Westerhold, der gleich darauf darüber informiert wurde, stellte die Schülerin zur Rede. Diese gab ihm gegenüber an, dass sie ihren Mitschülerinnen über das Geschehen an der Goldenstedter Schule berichtet habe. Als sich die Sache nicht beruhigte, zog der Schulleiter personelle Konsequenzen. Die Lehrerin unterrichtete in anderen Klassen.
Der Klassenlehrer räumte als Zeuge auf Nachfragen ein, dass es seitens der Schüler und auf einem Elternabend Beschwerden über die Kollegin gegeben habe, die sich aber nicht auf die fachliche, sondern mehr auf die persönliche Art von ihr bezogen hätten. Bei der Beweisaufnahme im Rahmen der Verhandlung blieb unklar, warum die Schülerin, die von der Vechtaer Rechtsanwältin Doris Nordmann vertreten wird, von Goldenstedt nach Vechta wechselte. Es war die Rede davon, dass dies nicht freiwillig geschah, wie sie selbst aussagte, sondern andere Gründe eine Rolle gespielt hätten.
Rechtsanwalt Manfred Bormann aus Osnabrück, der die Lehrerin vertritt, beantragte, Karl-Heinz Wehry, den Leiter der Goldenstedter Schule, dazu zu hören. Ein Verfahren mit dieser Lehrerin ist nicht das erste dieser Art, es gab schon einen gleichen Fall, der mit einem Vergleich endete.


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Skandal in diesem Fall ist nicht, dass eine bekloppte Zimtzicke Schüler in diesem Fall -Innen verklagt, sondern, dass so etwas überhaupt unterrichten darf und wenn sie mit ihren Anwandlungen aus dem Schuldienst ausscheidet, Pension bis ans Lebensende kassiert.
Wer die eingestellt hat, müsste auf Lebenszeit für deren Unterhalt blechen.
Und Nein! Die Meldung ist nicht mit dem ersten April datiert.
Und Ja! Ich habe auch seltsame Anwandlungen. Ich unterliege der irrigen Auffassung bzw. der weithergeholten Furcht vor, dass mir als Vater meine Kinder geklaut werden könnten.
Was für eine UnsinnINN. So kann ich auch niemande verklagen.

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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