Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafanzeige wegen Beihilfe zur Strafvereitelung?

Trennungskind34, Düsseldorf, Saturday, 01.08.2009, 06:27 (vor 5384 Tagen)

Strafanzeige wegen Beihilfe gegen Richter, die einer Mutter das alleinige Bestimmungsaufenthaltsrechts der Kinder nach Kindesentführung (möglicherweise in ein Frauenhaus) zusprechen?

Wie aussichtsreich wäre so ein Vorgehen, nachdem die Mutter durch diesen Schritt schlichtweg suggeriert, ihr bzw. den Kindern sei vom Vater Gewalt angetan worden, obwohl der Vater frei von Schuld ist?

Zum Anlaß (letzter Absatz):
http://www.frauenhausluege.com/pageID_7625114.html

"Die Tatsache, daß die Kindesmutter in strengem juristischem Sinne durch die Kindesentziehung eine Straftat begangen hat, wird beiläufig unter den Gerichtsteppich gekehrt."

Zu mir: Mir ist diese Seite schon seit langem bekannt; ich bin froh das es dieses Forum gibt und lese schon seit langem mit (auch wenn leider mit längerer Unterbrechung, über den Suchbegriff 'Femminazis' habe ich das Forum zunächst nicht wiedergefunden, bin dann aber durch wieder aufflammendes Interesse irgendwie anders hier gelandet... ENDLICH GEFUNDEN).

Endlich wollte ich auch meinen ersten Beitrag leisten, weil mich der ganze Genderismus Wahnsinn der Alices und Kerners mindestens genauso ankotzt wie alle hier!

Ich hoffe auf (m)einen guten Einstieg! Viele Grüße

Strafanzeige wegen Beihilfe zur Strafvereitelung?

GuterPaps, Saturday, 01.08.2009, 07:24 (vor 5384 Tagen) @ Trennungskind34

Das Problem wird sein, dass noch nie eine Frau wegen dem StGB §235 verurteilt wurde, der aber permanent in vollem Umfang vorliegt, wenn täglich viele Dutzend Mütter wieder mal ihre Familien aufgrund von Selbstverwirklichungsgelüsten zerstören und die Kinder aus dem gemeinsamen Haushalt "entfernen". Sei es in Frauen-Hass-Lügen-Häuser oder zum neuen Rittmeister.

Da wir in einem Rechtsstaat leben, der das direkte Erbe des Nationalsozialismus angetreten hat, findet hier unter den Augen Aller permanent Rechtsbeugung statt ("da die Kinder ja den Müttern gehören"). Wenn wir nun keine Verurteilung von einer Straftat vorliegen haben, kann auch kein Richter zur Beihilfe verurteilt werden. Die Parasiten haben sich da schon gut abgesichert.

Am Görgülü-Fall ist erkennbar, dass Richter auch bei 9 Jahre anhaltender Rechtsbeugung (festgestellt durch das Bundesverfassungsgericht) und (vom EGMR verurteilter Menschenrechtsverletzung durch deutsch Richter) nicht wegen Rechtsbeugung belangt werden.

Strafanzeige wegen Beihilfe zur Strafvereitelung?

Nikos, Athen, Saturday, 01.08.2009, 09:56 (vor 5384 Tagen) @ GuterPaps

Da wir in einem Rechtsstaat leben

Das ich nicht lache... Ein Rechsstaat im Sinne von Saudi Arabien vielleicht. Sagst Du aber direkt weiter auch:

der das direkte Erbe des
Nationalsozialismus angetreten hat, findet hier unter den Augen Aller
permanent Rechtsbeugung statt ("da die Kinder ja den Müttern gehören").
Wenn wir nun keine Verurteilung von einer Straftat vorliegen haben, kann
auch kein Richter zur Beihilfe verurteilt werden. Die Parasiten haben sich
da schon gut abgesichert.

Der Hammer, genauso habe ich es auch erlebt. Wie kann man nur einem Kind seine hälftige Identität berauben, und gleichzeitig behaupten, man kümmert sich um das Kinderwohl? Ohne jemals dafür belangt zu werden? Ein Rätsel, wenn man weiterhin demokratie-Illusionen über diesen Staat aufgesessen ist.

Am Görgülü-Fall ist erkennbar, dass Richter auch bei 9 Jahre anhaltender
Rechtsbeugung (festgestellt durch das Bundesverfassungsgericht) und (vom
EGMR verurteilter Menschenrechtsverletzung durch deutsch Richter) nicht
wegen Rechtsbeugung belangt werden.

Ein Exempel, dieser Fall. Es wird uns direkt ins Gesicht gesagt: "Schaut her, uns interessiert es einen Dreck, was Ihr über uns denkt, oder ob unser Verhalten rechtens ist. Wir ziehen unser Ding trotzdem durch"

Einfach unglaublich.

Nikos

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Strafanzeige wegen Beihilfe zur Strafvereitelung?

Christine ⌂, Saturday, 01.08.2009, 10:16 (vor 5384 Tagen) @ GuterPaps

Am Görgülü-Fall ist erkennbar, dass Richter auch bei 9 Jahre anhaltender
Rechtsbeugung (festgestellt durch das Bundesverfassungsgericht) und (vom
EGMR verurteilter Menschenrechtsverletzung durch deutsch Richter) nicht
wegen Rechtsbeugung belangt werden.

WikiMANNia: Fall Görgülü

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Strafanzeige wegen Beihilfe zur Strafvereitelung?

GuterPaps, Saturday, 01.08.2009, 15:21 (vor 5384 Tagen) @ Christine

Der verlinkte Artikel zeigt zwar die Drastizität des Falls - im Gegensatz zum fem-propagandistischen Wikipediaartikel - ist aber bei weitem noch nicht drastisch genug geschildert, da die Komplexität nicht hinreichend gewürdigt wird.

Da fehlen noch Informationen wie:
- Der Vater musste in diesen 9 Jahren über 75 Einzelverfahren über sich ergehen lassen. Soweit es einzuschätzen ist, lässt sich vermuten, dass noch viele weitere Verfahren zu erwarten sind, in denen es um Schadensersatz, Vergehen im Dienst, Korruption, und so weiter gehen wird, die - wie so üblich - nicht von den Straftätern (Richtern, Jugendamtstussen, Politikern (siehe Ministerpräsident Prof.Dr.W.Böhmer - Hauptverantwortlicher), GutachterInnen, ... sondern von euch und mir bezahlt werden.
- Seine Ehefrau wurde permanent versucht zu diskreditieren, da der Vater - wie es in anderen "Fällen" normalerweise üblich ist - ohne sie hätte aufgeben müssen, da Arbeit und "Fall" nervlich nicht zu bedwältigen ist. (- Der Grund warum Politikerinnen wie vdL, Zypries und Co permanent Keile in Form von Lügen-Hetz-Fem-Fasch-Propaganda zwischen Männlein und Weiblein mit ihren Hasspredigten peitschen.
- Er wurde wegen seiner Herkunft, seiner Kultur, seinem Beruf und vielem mehr diskriminiert und diskriminiert (türkisch)
- Obwohl permanent versucht wurde den Fall öffentlich zu machen blockten die Medien systematisch ab. Es finden sich aus den Main-Stream-Medien Presse nur gelegentlich Informationen.
- Der Wikipedia-Artikel wurde bereits vor Jahren permanent versucht zu erstellen, wurde aber immer wieder, aufgrund fadenscheiniger Gründe, gelöscht.
- Der "Görgülü-Fall" ist an vielen Unis im Ausland bereits Lernstoff von Seminaren und Kursen zum Thema Recht/Deutschland.
- Kassim Görgülü wurde in der Türkei crossmedial als eine Art Volksheld gefeiert, "der das große Deutschland in die Knie zwingt", lange bevor die Medien hier mit spärlicher kritischer Berichterstattung begannen.
- Falls jemand noch den "Fall Marko" kennt, dessen Freilassung und die Zusammenführung der Fmilie Görgülü liefen zeitgleich während im Hintergrund der EU-Beitritt der Türkei schwehlte (angebliche Menschenrechtsverletzungen der Türkei wurden von Deutschland permanent angeführt vor allem CDU).
- und so weiter

Der WikMANNia-Artikel sollte bei Zeiten vervollständigt werden, damit ausländische Leser gewarnt sind vor dem Vorhaben einer Familiengründung in Deutschland.

Willkommen Trennungskind32 und toi toi toi ....o.T.

OlivER @, Saturday, 01.08.2009, 10:37 (vor 5384 Tagen) @ Trennungskind34

- kein Text -

Willkommen Trennungskind32 und toi toi toi ....o.T.

Trennungskind34, Düsseldorf, Sunday, 02.08.2009, 02:04 (vor 5383 Tagen) @ OlivER

Danke für die ausführlichen Antworten und das herzliche Willkomemn. Bald bin ich wahrscheinlich soweit, die Trennungskrise meiner Eltern hier zu schildern. Auch ich hatte mit 9 oder 10 Jahren (1986/1987) schon Kontakt zu einer "netten" Dame vom Jugendamt, die mich fragte "das ich doch eigentlich zu meiner Mutter will". KOTZ, ihr war scheissegal, was ich sagte.

Den Fall Gürgülü werde ich mir noch durchlesen müssen. Auch wenn es schmerzt, letztenendes hilft erst das Wissen darüber weiter.

Viele Grüße

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