Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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5000 Euro Strafe für heimlichen Vaterschaftstest

Christian, Friday, 15.05.2009, 20:26 (vor 5475 Tagen)

Heimliche Vaterschaftstests werden verboten. Laut dem neuen Gentechnikgesetz, das der Bundesrat angenommen hat, darf eine solche Untersuchung nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. Wer dagegen verstößt, muss bis zu 5000 Euro Bußgeld zahlen. Auch für andere Gentests gelten neue Regeln.

http://www.welt.de/politik/article3744390/5000-Euro-Strafe-fuer-heimlichen-Vaterschaftstest.html

Strafbare Personenstandsfälschungen durch Mütter sollen damit geschützt werden!

5000 Euro Strafe für heimlichen Vaterschaftstest

Hardy @, Friday, 15.05.2009, 20:55 (vor 5475 Tagen) @ Christian

Hammer-Leserbriefe ZIG Seiten....

hier zB:

Henriette sagt:
....ich wäre für 50 000 euro Strafe und 12 Jahre Knast, da könnte ja jeder kommen. Da bin ich für Schutz der Kindergene. Deshalb habe ich auch jeden Kontakt mit den Erzeugern abgebrochen, sonst kämen sie vielleicht ja noch dahinter ....

Henriette


Solchen Frauen sollte man die Mutter-Lizenz entziehen, oder gibts die womöglich gar nicht?

Hardy

5000 Euro Strafe für heimlichen Vaterschaftstest

Nikos, Athen, Friday, 15.05.2009, 21:10 (vor 5475 Tagen) @ Hardy

Unerhört! Die Frau ist definitiv kriminell. Nicht nur betrügt sie ihr Mann, sie verlangt extrem höhe Strafen, wenn jemand versucht, den Betrug aufzudecken. Schlimmer geht es nicht mehr. Es gibt mittlerweile genug Information. Wer ein Kind in Deutschland/Österreich/Schweiz/Schweden usw auf die Welt setzt, ist doch selber schuld.

Ich hatte auch ein solches Erlebnis. In Deutschland. Die Frau war ganz nett, hochstudiert, wohlhabend, hübsch. Eines Tages fragte ich bei ihr nach, ob sie denn die Petition gegen den Verbot heimlicher Vaterschaftstests unterschreiben würde. Ich stellte mich dabei ganz doof dar. Sie fing an mir ein unglaubliches Theater zu präsentieren, ein Meisterstück. Von wegen, der Familienfriede hat vorrang egal was vorgefallen ist, ein Seitensprung mit Folgen kann ja immer passieren, Vaterschaftstest ist halt kein Lösung, ein Heimlicher schon gar nicht, es ist besser so zu tun, als ob man nichts weisst, der Frieden in der Familie ist oberstes Gebot, ein Kuckuckskind sei kein Problem für den Mann, usw usw´. Sie war dabei so aufgeregt, als ob ich ihr am Hals gegangen wäre.

Sie hat gar nicht merken können, wie schnell ich verschwunden bin. Es war nur ein leichte blaue Dunst erkennbar. Ohne Kindeszeugung natürlich. Schade, denn sie könnte sehr gut Luftbaloons blasen.

Männer! Lasst die Geburtsquote auf 0,3 sinken. Nur dann können wir auf bessere Zeiten hoffen.

KEINE KINDER MEHR! SCHLUß. AUS. OHNE WENN UND ABER.

Dann sehen wir wer am längsten Hebel sitzt.

Nikos

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Enthaltsamkeit oder Vasektomie als Schutz vor Personenstandsfälschung

Sophisticus ⌂, Friday, 15.05.2009, 23:36 (vor 5475 Tagen) @ Nikos

Dann sehen wir wer am längsten Hebel sitzt.

Das ist effektiv möglich durch Enthaltsamkeit oder Vasektomie. Kondome sind leider kein vollkommener Schutz. Jeder einzelne Mann kann individuell das richtige tun.

5000 Euro Strafe für heimlichen Vaterschaftstest

Hemsut, Friday, 15.05.2009, 21:22 (vor 5475 Tagen) @ Christian

Heimliche Vaterschaftstests werden verboten. Laut dem neuen
Gentechnikgesetz, das der Bundesrat angenommen hat, darf eine solche
Untersuchung nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. Wer
dagegen verstößt, muss bis zu 5000 Euro Bußgeld zahlen. Auch für andere
Gentests gelten neue Regeln.

http://www.welt.de/politik/article3744390/5000-Euro-Strafe-fuer-heimlichen-Vaterschaftstest.html

Strafbare Personenstandsfälschungen durch Mütter sollen damit geschützt
werden!

Wer ein reines Gewissen hat, kann einem Test ohne Angst zustimmen. Allerdings dürften das auch genau die Frauen sein, bei denen überhaupt nicht der Verdacht aufkommt, sie könnten ein Kind untergeschoben haben.

Wie ist denn nun eigentlich das Prozedere? Falls bei einem verbotenen Vaterschaftstest rauskommt, daß das Kind nicht vom angegebenen Vater ist? Kann der sich trotzdem irgendwie durchklagen und einen "offiziellen" Test verlangen? Ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich dieses Thema völlig aus den Augen verloren hatte.

Wenn ich so etwas lese (auch die unten verlinkten Leserinnenbriefinnen), könnte ich speien. Dabei war das Abendessen so schlecht auch wieder nicht...

Gruß - Hemsut

5000 Euro Strafe für heimlichen Vaterschaftstest

Tom, Saturday, 16.05.2009, 01:48 (vor 5475 Tagen) @ Hemsut

Hemsut schrieb:

"> Wie ist denn nun eigentlich das Prozedere? Falls bei einem verbotenen

Vaterschaftstest rauskommt, daß das Kind nicht vom angegebenen Vater ist?
Kann der sich trotzdem irgendwie durchklagen und einen "offiziellen" Test
verlangen? Ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich dieses Thema völlig
aus den Augen verloren hatte."


Der Mann kann einen Vaterschaftstest jederzeit machen lassen, muß allerdings vorher die Mutter informieren.
Die Mutter darf kein Veto einlegen, Ausnahme: Wenn das Kind sich in einer psychisch labilen Lage befindet, kann der Test verboten werden. Da muß man die Rechtspraxis abwarten, d.h.: Wie oft entscheiden in der Praxis Gerichte, daß sich das Kind in einer solchen Lage befindet?

Reversible Zeugungsunfähig? Geht das?

phaidros52 @, Saturday, 16.05.2009, 01:53 (vor 5475 Tagen) @ Christian

Heimliche Vaterschaftstests werden verboten. Laut dem neuen
Gentechnikgesetz, das der Bundesrat angenommen hat, darf eine solche
Untersuchung nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. Wer
dagegen verstößt, muss bis zu 5000 Euro Bußgeld zahlen. Auch für andere
Gentests gelten neue Regeln.

http://www.welt.de/politik/article3744390/5000-Euro-Strafe-fuer-heimlichen-Vaterschaftstest.html

Strafbare Personenstandsfälschungen durch Mütter sollen damit geschützt
werden!

Frage an die Ärzte hier im Forum (oder jeden anderen mit Antworten):
Ich diskutiere das Problem grad mit meinem Sohn (23, ohne Bindung und ohne Kinder, aber man muss vorbauen):
Ich meine mich zu erinnern, dass es eine Möglichkeit gibt, die Samenstränge zu durchtrennen und mit einer Art Vetil zu versehen, so dass der Vorgang rückgängig gemacht werden kann.

Hat jemand genauere Infos dazu?
Danke
CU Ph.

Reversible Zeugungsunfähig? Geht das?

Roslin, Saturday, 16.05.2009, 03:06 (vor 5475 Tagen) @ phaidros52
bearbeitet von Roslin, Saturday, 16.05.2009, 03:20


Hat jemand genauere Infos dazu?

Lies Dir das mal durch.
Das dürfte Deine Fragen weitgehend beantworten.
Und hier kannst Du nachlesen, wie es um die Wiederfruchtbarmachung bestellt ist.
Dein Sohn sollte in jedem Falle Sperma von sich einfrieren lassen.
Falls die Refertilisierung nicht klappt, kann er dann immer noch eigene Kinder zeugen.

Reversible Zeugungsunfähig? Geht das?

Rainer ⌂, Saturday, 16.05.2009, 11:49 (vor 5474 Tagen) @ phaidros52

Hallo

Hat jemand genauere Infos dazu?

http://wgvdl.com/forum/index.php?id=41886
http://wgvdl.com/forum/index.php?id=35338

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

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