Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erneuter Einschüchterungsversuch der Landesanstalt für Medien

Weiberplage, Friday, 30.03.2012, 17:37 (vor 4417 Tagen)

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Es wurde festgestellt, dass über Ihr Internetangebot www.weiberplage.de Darstellungen frei zugänglich gemacht werden, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 1.Halbsatz JMStV) und die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung beschimpft und böswillig verächtlich gemacht werden (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 2.Halbsatz JMStV).

Aufstacheln zum Hass im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 1.Halbsatz JMStV (nahezu inhaltsgleich mit § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB) ist eine auf die Gefühle des Adressaten abzielende, über die bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer feindseligen Haltung. Zu bestimmten Aktionen oder Maßnahmen muss es dabei nicht aufgefordert werden. Es ist auch nicht erforderlich, dass tatsächlich Hass erzeugt wird. Ausreichend ist eine abstrakte Eignung hierzu aus Sicht des "Täters".

Das Beschimpfen im Sinne von §4 Abs. 1 Satz 1 Nr3 2.Halbsatz JMStV (nahezu inhaltsgleich mit 3 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB) bedeutet eine nach Inhalt oder Form besonders verletzende und herabsetzende Kundgabe der Missachtung.

Das böswillige Verächtlichmachen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 2. Halbsatz JMStV (nahezu inhaltsgleich mit § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB) betrifft Äußerungen, in denen die Betroffenen aus verwerflichen Beweggründen als der Achtung der Bürger unwert und unwürdig hingestellt werden.

Hinzukommen muß bei einer Verletzung von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 2.Halbsatz JMStV, dass durch die Äußerung die Menschenwürde anderer angegriffen wird. Ein Angriff auf das biologische Lebensrecht wird nicht vorausgesetzt. Dieses Merkmal ist verwirklicht, wenn den angegriffenen Personen "ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft" bestritten wird und sie als "unterwertiges Wesen" behandelt werden (Zitat).

(Es folgt die Aufzählung von 18 beanstandeten Stellen). Der ganze Text als Scan im Weiberplage-Forum.

Warum ich hier darauf hinweise? Es würde mich interessieren, welche Betreiber von feminismus-kritischen Seiten ebenfalls mit derartigen Bewertungen "beehrt" worden sind. Manche Leute neigen ja dazu, den Empfang solcher Schreiben nicht an die Glocke zu hängen.

Ich halte es dagegen für richtig, auf Einschüchterungs-Versuche mit vollständiger Offenlegung zu reagieren (so wie ich es im Reserveforum schon einmal getan habe). Dämonen vertreibt man, indem man sie ins Licht stellt. Und daß es sich zumindest auch um einen Einschüchterungsversuch handelt, geht ja z.B. aus folgender Passage hervor:

2.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass auf Ihrem Angebot kein Jugendschutzbeauftragter benannt worden ist. Geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien, welche entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte zugänglich machen, sind gemäß § 7 Abs. 1 JMStV verpflichtet, einen Jugenschutzbeauftragten zu bestellen. Hinsichtlich der weiteren Anforderungen und Aufgabenbereiche wird insoweit auf § 7 Abs. 3 und 4 JMStV verwiesen.

Geschäftsmäßiger Anbieter bin ich ganz offensichtlich nicht. Was biete ich überhaupt an? Den feminis-kritischen Dialog! (Warum kritisieren Sie mich nicht auf diesem Wege, Herr Girbig?)

So wie es aussieht, habe ich nichts zurücknehmen. Erst einmal sollte unsere zweifache Bundesverdienstkreuzträgerin ihren Gewaltaufruf zum Penis-Abschneiden zurücknehmen. Ferner gehört das SCUM-Manifest aus den Verkehr gezogen, oder aber eine frauen-"kritische" Variante (Umschreibung) in den Verkehr gebracht. Wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Allerdings gefällt auch mir der grob unflätige Ton mancher Schreiber nicht, die im W-Forum (übrigens auch hier) veröffentlicht haben. Die habe ich inzwischen aber längst vergrault. Handelte es sich womöglich um V-Leute? Es ist mir durchaus unangenehm, eine derartige Verdächtigung auszusprechen. Aber der Gedanke ist mir mehr als einmal gekommen. Zumindest in der Zukunft werden wir damit wohl zu rechnen haben.

Ich sehe dem, was demnächst kommt, mit Interesse entgegen, denn:

Vor der abschließenden Entscheidung der KJM über die zur Beseitigung des Verstoßes erforderlichen Maßnahmen [......], insbesondere der Untersagung des Angebotes geben wir Ihnen hiermit Gelegenheit, zu dem o.g. Sachverhalt Stellung zu nehmen.

Ihre Stellungnahme erbitten wir bis spätestens zum 27. April 2012.

Da werde ich natürlich auch ein paar Gegenfragen stellen müssen.

Zieh einfach um!

Rondald, Friday, 30.03.2012, 17:59 (vor 4417 Tagen) @ Weiberplage

www.cwahi.net (verlinke, distanziere dich von dem Angebot und das war´s!)

"Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind."

Albert Einstein

Um aus dem Hinterhalt zu "schießen"?

Weiberplage, Friday, 30.03.2012, 18:10 (vor 4417 Tagen) @ Rondald

www.cwahi.net (verlinke, distanziere dich von dem Angebot und das war´s!)

Nein, danke!

Was ich mir für Deutschland wünsche, ist eine Dialog-Kultur, die es uns erlaubt, möglichst angstfrei in den freien, "ungeschützten" Dialog zu treten. Darum schreibe ich ja meist mit Klarnamen.

Es mag Situationen geben - sie werden vermutlich auch kommen -, wo man, als vollkommen anständiger Deutscher, in den Untergrund gehen muß. Aber ich möchte alles tun, um diesen Zeitpunkt so weit wie möglich hinauszuschieben.

Jeder Deutsche muß ein Recht haben, das, was zu sagen er für richtig oder notwendig hält, auch wirklich zu sagen. Meine Entscheidung: Widestand ja - Untergrund nein!

trel

Ja, das ist auch tödlich!

Ronald, Friday, 30.03.2012, 19:14 (vor 4417 Tagen) @ Weiberplage

Die holen dich in ein Hamsterrad und die dosieren die Geschwindigkeit, bis du nicht mehr kannst. Du kannst genauso weiterwirken, aber völlig ohne Streß u. Kosten. Warum tust du dir das an?

Partisanen waren auch im Untergrund. Sehr erfolgreich und kaum zu fassen. Nimm dir ein Beispiel daran. In der Zeit, wo du solchen Schwachsinn beantworten musst, kannst du deine Seite gestalten.

Girbig??

Armin A, Friday, 30.03.2012, 18:15 (vor 4417 Tagen) @ Weiberplage

Nein, Mr. Hyde

Weiberplage, Friday, 30.03.2012, 18:48 (vor 4417 Tagen) @ Armin A

Ist das der hier???
http://stunker.blog.de/2005/05/26/holger_girbig_und_stunk/

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Ja, denn wenn man dieses Gesicht mit dem auf dem folgenden Bild vergleicht, vergleicht,
[image]
gefunden hier,

dann sieht man: Es ist dasselbe Gesicht. Es ist unverwechselbar.

Aber irgendwie sind es zwei Persönlichkeiten. Wie heißt nochmal diese berühmte Geschichte von Robert Louis Stevenson (1850–1894)?

Richtig: Der seltsame Fall des Dr. Jekyll und Mr. Hyde.

Erneuter Einschüchterungsversuch der Landesanstalt für Medien

Leutnant Dino ⌂, Friday, 30.03.2012, 19:45 (vor 4417 Tagen) @ Weiberplage

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Ein nettes Schreiben hast Du da bekommen. Zurück lehnen und nichts tun. Der Absender kann ja klagen und versuchen dieses Onlineangebot aus dem Netz entfernen zu lassen. Das wird ziemlich schwer sein.

Ich bekam letztens folgendes Schreiben - eine Muschi schrieb meinen Provider an:

Sehr geehrte Damen ( ! )
Sehr geehrte Herren,

mit Absicht habe ich die Anrede an die Damen mit einem "!" versehen, da ich annehme, dass Sie sich von meinem folgenden Hinweis sicher deutlicher angesprochen und betroffen fühlen als die Herren.

Aber insgesamt möchte ich doch meine Verwunderung ausdrücken, dass Ihr Unternehmen eine Seite wie

www.das-maennermagazin.com

zulässt und nicht umgehend sperrt bzw vom Netz nimmt. Es werden farbige Menschen verunglimpft, Frauen allgemein beleidigt und eine Diskriminierung findet auf niedrigstem Niveau statt. Der Betreiber, Detlef Bräunig ist bekannt für seine Einstellung und bewirbt diesen Schund in Internetforen, hat aktuell sogar mehrere Strafverfahren anhängig, wie Sie unschwer einer einfachen google-Recherche entnehmen können.

Ich bitte Sie eindringlichst, diesem Treiben des Herrn Bräunig dererlei sicher auch in der Schweiz und Österreich strafbaren Verhaltens im Rahmen Ihrer Möglichkeiten ein Ende zu setzen.

Sollte die Seite des Herrn Bräunig weiterhin in der beleidigenden Form online bleiben, erwäge ich neben diesem Hinweis an Sie auch eine Anzeige bei den zuständigen Behörden.

Mit freundlichen Grüßen

Da ich mit keiner Datenbank arbeite, sind meine Sicherungsupdates immer frisch und vollständig. Wenn eine Dame es doch schaffen sollte, meine Page aus dem Netz nehmen zu lassen, dann ist die in wenigen Tagen in den USA gehostet. Eine Sicherungskopie macht auch ein Freund aus dem Ausland. Ich bin da ziemlich gut aufgestellt.

Ich hoffe, dass wir die gleiche Meinungsfreiheit wie unsere Brüder und Schwester in Lybien haben. Kaum vorzustellen, wenn die NATO Bomber starten, um uns zu helfen.

--
Das antifeministische Männermagazin
www.das-maennermagazin.com

Erneuter Einschüchterungsversuch der Landesanstalt für Medien

Leutnant Dino ⌂, Friday, 30.03.2012, 20:11 (vor 4417 Tagen) @ Leutnant Dino

Ich habe mir die WEIBERPLAGE mal angeschaut. Man kann sich immer darüber streiten und die Antworten der User halte ich jetzt nicht gerade für wertvoll, aber eine Gefahr für das Volk Deutschlands kann ich aber nicht erkennen. Ich sehe auch keine Gefahr für unsere Migratinnen aus der Unterschicht.

Das Forum lässt sich aber schlecht lesen. Die Schrift ist zu klein etc. Für ältere Männer wie mich, ist das aber nicht freundlich. Ich erwäge eine Strafanzeige wegen Diskriminierung.

--
Das antifeministische Männermagazin
www.das-maennermagazin.com

Erneuter Einschüchterungsversuch der Landesanstalt für Medien

unwichtig, Friday, 30.03.2012, 20:39 (vor 4417 Tagen) @ Leutnant Dino

Das Forum lässt sich aber schlecht lesen. Die Schrift ist zu klein etc.

Gegen die kleine Schrift ist ein Kraut gewachsen: STRG und das Mausrad drehen oder STRG und die '+'-Taste (mit der '-'-Taste wird es dann wieder kleiner. Das dürfte daher kein Diskriminierungsgrund sein.

Problem mit der Schriftgröße u.a.

Weiberplage, Friday, 30.03.2012, 20:46 (vor 4417 Tagen) @ Leutnant Dino

Die Schrift ist zu klein etc.
Für ältere Männer wie mich, ist das aber nicht freundlich. Ich erwäge
eine Strafanzeige wegen Diskriminierung.

Oh! Können wir uns nicht gütlich einigen? Ich respektiere alte Männer! (Bin ja selbst einer.) ;-)

Auf dem Firefox-Browser ist die Schriftgröße im Weiberplage-Forum gleich der im wgvdl.com-Forum. Ebenso auf Opera. Auf Epiphany ist jedoch die Schrift im Weiberplage-Forum sehr klein, nicht so im wgvdl-Forum. Das dürfte dann wohl auch beim I.E. so sein, den du wahrscheinlich benutzt.

Da stehe ich jetzt vor einem technischen Rätsel. Natürlich kann ich die Schriftgröße auf der CSS_Datei verändern, aber das würde die Unterschiedlichkeit der Darstellung durch verschiedene Browser nicht ändern. Diesbezüglich müßte ich wohl etwas experimentieren. Wir sind ja findige Männer.

Was den von dir zitierten Brief der Tussi betrifft, so frage ich mich, ob sie die gleichen Kompetenzen hat wie dieser seltsame Herr Girbig mit seiner Behörde. Ich werde ihn wohl mal fragen, worauf er eigentlich hinauswill. Es interessiert mich einfach, was in den Köpfen - oder von mir aus in den Herzen (noch tiefer will ich an dieser Stelle nicht gehen) - so vor sich geht.

Kollegiale Grüße!

Problem mit der Schriftgröße u.a.

Leutnant Dino ⌂, Friday, 30.03.2012, 21:07 (vor 4417 Tagen) @ Weiberplage

Auf dem Firefox-Browser ist die Schriftgröße im Weiberplage-Forum gleich
der im wgvdl.com-Forum. Ebenso auf Opera.

Ich nehme den Opera auch, nie im Leben ist das die gleiche Schriftgröße wie hier im Forum. Klar kann ich rechts unten beim Opera die Schrift für die alten Säcke vergrößern :) Manche wissen das aber nicht.

War ein Späßchen mit der Diskriminierung :)

--
Das antifeministische Männermagazin
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Problem Schriftgröße gelöst!

Weiberplage, Friday, 30.03.2012, 21:26 (vor 4417 Tagen) @ Leutnant Dino

Versuche es doch bitte mal jetzt auf deinem Opera-Browser. Die Schrift in meinem Forum wird jetzt von allen Browsern gleich dargestellt und ist jetzt mindestens so groß wie hier.

@ Alle: Pardon für die Abschweifung ins Technische. Aber richtige Männer (oder die sich für solche halten) können einfach nicht ruhig bleiben, wenn ein technisches Problem ansteht. Ich jedenfalls würde für eine technische Lösung jede Frau liegenlassen. Zum Glück habe ich aber keine solche Ablenkung. Darum finde ich auch immer so schnell eine Lösung. ;-)

Problem Schriftgröße gelöst!

Leutnant Dino ⌂, Friday, 30.03.2012, 21:43 (vor 4417 Tagen) @ Weiberplage

Versuche es doch bitte mal jetzt auf deinem Opera-Browser. Die Schrift in
meinem Forum wird jetzt von allen Browsern gleich dargestellt und ist jetzt
mindestens so groß wie hier.

Hier siehst Du es besser

http://web401.login-17.hoststar.at/foto/1.jpg

http://web401.login-17.hoststar.at/foto/2.jpg

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Problem mit der Schriftgröße u.a.

Leutnant Dino ⌂, Friday, 30.03.2012, 21:17 (vor 4417 Tagen) @ Weiberplage

Was den von dir zitierten Brief der Tussi betrifft, so frage ich mich, ob
sie die gleichen Kompetenzen hat wie dieser seltsame Herr Girbig mit
seiner Behörde. Ich werde ihn wohl mal fragen, worauf er eigentlich
hinauswill. Es interessiert mich einfach, was in den Köpfen - oder von mir
aus in den Herzen (noch tiefer will ich an dieser Stelle nicht gehen) - so
vor sich geht.

Das Beste was man machen kann, ist ignorieren. Antworte darauf überhaupt nicht. Die haben ihre vorgefertigte Meinung und auch wenn Du gute Argumente aufführst, werden die nicht sagen: "Aha, jetzt wir das verstanden und Sie haben recht!"

Deine Page bekommen sie nur mit einem Gerichtsbeschluss gesperrt, was aber auch einem Richter als sinnlos erscheint. Solche Urteile fällt ein Richter ungern.

--
Das antifeministische Männermagazin
www.das-maennermagazin.com

Der kann Bußgelder verhängen - behauptet er

Weiberplage, Friday, 30.03.2012, 22:05 (vor 4417 Tagen) @ Leutnant Dino

Deine Page bekommen sie nur mit einem Gerichtsbeschluss gesperrt, was aber
auch einem Richter als sinnlos erscheint. Solche Urteile fällt ein Richter
ungern.

Aus einem Interview:

Nach dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag haben wir jetzt die Möglichkeit, dies als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Das haben wir bereits in einer ganzen Reihe von Fällen getan.

Wie funktioniert diese Ahndung?

Zunächst muss eine Gruppe von Prüfern diese Seiten begutachten, um durch mehr als nur eine Person die Aussage "Das ist gesetzwidrig" zu überprüfen. Das geschieht bei der KJM. Falls diese Angebote unzulässig sind, wird der Vorgang zur weiteren Umsetzung an uns zurückgeleitet. Wir hören den Anbieter zunächst an, dann erhält er einen Beanstandungs- und einen Bußgeldbescheid.

Wie wirksam ist dieses Verfahren?

Es ist wirksamer, als wir zunächst erwartet hätten. Meist sind es kleinere Anbieter, und für die ist es sehr abschreckend, einen Bußgeldbescheid zu bekommen. Die meisten Seiten verschwinden sogar bereits nach dem ersten Kontakt zwischen der LfM und dem Anbieter. Das empfinde ich persönlich durchaus als Erfolg.

Nunja, ich würde ein Bußgeld natürlich nicht zahlen können.

Spiel mal mit

Tip, Friday, 30.03.2012, 22:44 (vor 4417 Tagen) @ Weiberplage

Der Brief ist zu abstrakt gehalten. Ich würde mal nachfragen, inwiefern er die Tatbestände (Hass gegen Teile der Bevölkerung) verwirklicht sieht. Die Beispiele sind nicht mit der Rechtsnorm verknüpft. Soweit ich weiss, wird bei männerfeindlichen Sprüchen gesagt, Männer sind eine zu allgemeine Gruppe, um als "Teil der Bevölkerung" im Sinn der Rechtsnorm zu gelten.

Trotzdem könnte auf Bezeichnungen wie "Dreckmösenpack" vielleicht mal verzichtet werden.

Ganz deiner Meinung!

Bero, Friday, 30.03.2012, 22:46 (vor 4417 Tagen) @ Tip

Trotzdem könnte auf Bezeichnungen wie "Dreckmösenpack" vielleicht mal
verzichtet werden.

Ganz deiner Meinung! Scheiss Fot-zenpack tut es ja wohl auch.
:o)

Bodenlose Unverschämtheit!!

Bero, Friday, 30.03.2012, 22:21 (vor 4417 Tagen) @ Leutnant Dino

Do etwas darfst du dir nicht bieten lassen!

www.das-maennermagazin.com
zulässt und nicht umgehend sperrt bzw vom Netz nimmt. Es werden farbige
Menschen verunglimpft, Frauen allgemein beleidigt und eine Diskriminierung
findet auf niedrigstem Niveau statt.

Was versteht denn die unter Diskriminierung auf hohem Niveau? Tss, Ansprüche haben die Weiber heutzutage..
(o;

Deutung

DvB, Saturday, 31.03.2012, 17:34 (vor 4416 Tagen) @ Bero

Was versteht denn die unter Diskriminierung auf hohem Niveau?

Eine Unterscheidung, die zumindest erkennbar ist.
Da wird man bei eine egalitösen Schnalle aber auf Granit beißen. :o

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Kaum vorzustellen, wenn die NATO Bomber starten, um uns zu helfen

Mus Lim ⌂, Monday, 02.04.2012, 03:15 (vor 4415 Tagen) @ Leutnant Dino

Ich hoffe, dass wir die gleiche Meinungsfreiheit wie unsere Brüder und Schwester in Lybien haben. Kaum vorzustellen, wenn die NATO Bomber starten, um uns zu helfen.

Komm, erzähl! Was ist passiert, dass Du heute zur Höchstform aufläufst?

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Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Medien die gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln

haha, Friday, 30.03.2012, 20:26 (vor 4417 Tagen) @ Weiberplage

Merke: Der Staatsfemifaschismus schreibt genau vor, gegen wenn aufgestachelt werden darf. Frag doch einfach mal, ob es ok ist, wenn du, soweit möglich, das Wort Weib gegen Macker austauscht.

Dann kriegste bestimmt nen Bundesverdienstkreuz und darfst bei Kemperröckchen fleißig mitschmieren.

Medien die gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln

Rainer ⌂, Friday, 30.03.2012, 23:54 (vor 4417 Tagen) @ haha

das Wort Weib gegen Macker austauscht.

"Macker" -> "kastrierter Esel" (jugoslawisch)

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Beziehe dich in deiner Antwort auf das Grundgesetz

Flohgast @, Friday, 30.03.2012, 20:55 (vor 4417 Tagen) @ Weiberplage

Artikel 4, Satz 1 das Wort "des Gewissen"
und
Artikel 5, Satz 1.

Gruß
Flohgast

Das Grundgesetz gilt nicht für Männer! Wusstest du das noch nicht? (kt)

Lupo, Friday, 30.03.2012, 22:39 (vor 4417 Tagen) @ Flohgast

- kein Text -

Beziehe dich in deiner Antwort auf das Grundgesetz

Sigmundus Alkus @, Friday, 30.03.2012, 23:15 (vor 4417 Tagen) @ Flohgast

Artikel 4, Satz 1 das Wort "des Gewissen"
und
Artikel 5, Satz 1.
Gruß
Flohgast

Ich würde noch Art. 3 GG dazu zutieren und mir Beispiele aus feministischen Foren suchen, die den gleichen Umgangston pflegen bzw. zur Gewalt gegen Männer aufrufen (sollte nicht schwer zu finden sein). Dann würde ich mal anfragen, ob die Betreiberinnen dieser Foren auch schon einen Anhörungsbogen erhalten haben bzw. darauf abstellen, dass es sich halt um den üblichen Umgangston handelt. (Ich wette, die meisten Kinder kennen die Wörter bereits, wo soll da die Jugend verdorben werden?)

Erneuter Einschüchterungsversuch der Landesanstalt für Medien

Detektor, Friday, 30.03.2012, 23:40 (vor 4417 Tagen) @ Weiberplage

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass auf Ihrem Angebot kein
Jugendschutzbeauftragter benannt worden ist. Geschäftsmäßige Anbieter
von Telemedien, welche entwicklungsbeeinträchtigende oder
jugendgefährdende Inhalte zugänglich machen, sind gemäß § 7 Abs. 1
JMStV verpflichtet, einen Jugenschutzbeauftragten zu bestellen.
Hinsichtlich der weiteren Anforderungen und Aufgabenbereiche wird insoweit
auf § 7 Abs. 3 und 4 JMStV verwiesen.[/i]

Soll das heißen, dass jemand, er tatsächlich die weiter oben genannten krieterin erfüllt und sich damit strafbar macht, für diese dann entwicklungsbeeinträchtigenden und gefährdenden Inhalte auch noch einen Jugendschutzberauftragten hätte stellen müssen?

*Lol* Der Herr will wohl nur ordentlich schießen. je mehr Paragraphenwust, deso besser.

Na dann halte uns mal auf dem Laufenden. Und scheiß auf Ehre und so'n zeug, das nützt nur dem gergener, der darüber lacht und auf deine Ritterehre nichts gibt. Umziehen mit dem ganzen Krempel und gut is'.

Aber nun wissen sie ja andererseits schon, wer hinter der Seite steckt. Insofern bist dann doch schon du und leider nicht irgendeine feministische Missgeburt in den Brunnen gefallen.

Erneuter Einschüchterungsversuch der Landesanstalt für Medien

Detektor, Friday, 30.03.2012, 23:42 (vor 4417 Tagen) @ Detektor

Und sorry für die Rechtschreibung: ohne Deckenlicht geschrieben und dann auch noch ohne Vorschau abgesendet.

Ehre

DvB, Saturday, 31.03.2012, 17:59 (vor 4416 Tagen) @ Detektor

Und scheiß auf Ehre und so'n zeug, das nützt nur dem gergener, der darüber
lacht und auf deine Ritterehre nichts gibt.

Gedankenexperiment:
Zwei -ansonsten gleichstarke- Armeen fechten eine Schlacht.
Die eine unter dem Banner "Für die Ehre!".
Die andere unter dem Banner "Für die Ehrlosigkeit!".
Preisfrage:
Welche gewinnt?

Genau. Also schwafle nicht so dummes Zeug.

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